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Be­helfs­mä­ßi­ger Schutz vor CBRN-Wirk­mit­teln in schutz­bie­ten­den Räu­men

Vergabestelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Kurzinfo

Leistungen und Erzeugnisse
Forschung und Entwicklung
Ausschreibungsweite
Nationale Ausschreibung
Vergabeverfahren
sonstige
Vergabeart
Offenes Verfahren
Angebotsfrist
27.11.2025
Erfüllungsort
Bonn Nordrhein-Westfalen
Karte anschauen
CPV-Code
73100000-3, 73000000-2
Kontakt
Mailkontakt

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:

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Lange Zeit galt die Errichtung und Unterhaltung öffentlicher Schutzräume (ÖSR) in der öffentlichen Wahrnehmung als zentrale Maßnahme des Zivilschutzes. Allerdings hätten selbst zu Zeiten des Kalten Krieges max. 2% der Bevölkerung in der BRD Zuflucht in zentralen, öffentlichen Schutzräumen finden können. Die noch dem Zivilschutz gewidmeten ÖSR sind aktuell weder funktions- noch einsatzbereit. Hintergrund ist die im Zuge der
Friedensdividende im Jahr 2007 getroffene Entscheidung des Bundes im Einvernehmen mit den Ländern, das Schutzbaukonzept aufzugeben, die funktionale Erhaltung der öffentlichen Schutzräume einzustellen und diese sukzessive aus der Zivilschutzbindung zu entlassen. Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat zu einer Neubewertung geführt. Der Krieg in der Ukraine zeigt, dass es im Vergleich zu den Bedrohungsszenarien des Kalten
Kriegs, keine langen Vorwarnzeiten mehr vor einem Angriff gibt. Das bedeutet, dass Menschen dort, wo sie sich zur Warnzeit befinden (Wohnung, Arbeitsstätte, Einkaufszentrum, Schule etc.) in kurzer Distanz Schutz finden müssen.
Die Bausubstanz in Deutschland ist flächendeckend so gut, dass vor allem Keller und zum Teil auch innenliegende Räume bereits einen guten Schutz vor herumfliegenden Trümmerteilen
und Druckwellen bieten. Mit einfachen Mitteln lassen sich innenliegende fensterlose Räume wie z.B. Kellerräume kurzfristig verstärken zu sogenannten schutzbietenden Räumen. Das BBK erarbeitet derzeit
zusammen mit dem BMI und den Ländern ein modernes Schutzraumkonzept.
Im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und auch anderen Konflikten weltweit, können neben Angriffen mit konventionellen Waffen auch immer wieder CBRN-Gefährdungen beobachtet werden (z.B. Angriffe auf Anlagen der chemischen Industrie). Gleichzeitig kann eine Zunahme der Androhung des Einsatzes von Kernwaffen durch die russische Föderation festgestellt werden). Daraus ergibt sich die Frage, ob die Zufluchtsorte, die Menschen physischen Schutz bieten, so ertüchtigt werden können, dass sie auch Schutz vor CBRN-Gefährdungen bieten können; und das mit einfachen, schnell umsetzbaren Maßnahmen.
Konzeptioneller Rahmen: Aus dem ressortabgestimmten Basisdokument Konzeption Zivile
Verteidigung (Kapitel 6.4, "Baulicher Schutz", 2016) ergibt sich die Notwendigkeit, dass
der physische und der Schutz vor Kontamination mit CBRN-Agenzien zusammen gedacht
werden müssen. Maßnahmen zur Härtung der Bausubstanz von Gebäuden sollen sowohl
Schutz vor extremen, hochdynamischen Belastungen wie Explosionen und Waffeneinwirkungen,
als auch den Auswirkungen von CBRN-Gefahren bieten.
Erkenntnisbedarf: Aktuelle Kriegsgeschehen sowie die aktuell im BBK in Erarbeitung befindliche Risikoanalyse zeigen, dass auch der Einsatz von CBRN-Wirkmitteln nicht ausgeschlossen werden kann. Während sich mit einfachen, schnell umsetzbaren Maßnahmen, Schutz vor den indirekten Auswirkungen konventioneller Wirkmittel für einen großen Teil der Bevölkerung erreichen lässt, liegen derzeit keine Erkenntnisse über den optimalen
Schutz vor Kontaminationsverschleppung oder vor dem Eindringen von Agenzien in schutzbietende Räume vor.
Zielstellung: Behelfsmäßige Einrichtung von vor CBRN-Wirkmitteln (TIC, chemische und biologische Kampfstoffe sowie Fallout) geschützten Bereichen, die gleichzeitig vor Konventionellen
Wirkmitteln bestmöglich geschützt sind.

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