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Abholung und Zustellung der Zeitschriften der BG BAU (2 Lose) [103-2025]
Vergabestelle: BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Kurzinfo
- Leistungen und Erzeugnisse
- Dienstleistungen
- Ausschreibungsweite
- EU-Ausschreibung
- Vergabeverfahren
- Vergabeverordnung (VgV)
- Vergabeart
- Offenes Verfahren
- Angebotsfrist
- 02.10.2025
- Erfüllungsort
- deutschlandweit
- CPV-Code
- 64111000-7
- Kontakt
- Mailkontakt
Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:
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- oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind für jedes nachstehend benannte Los Abohlung und Versanddienstleistungen für die Zeitschriften der BG BAU:
-
Los 1
Leistungen für das Unternehmermagazin "BG BAU aktuell" und die Versichertenzeitschrift "T!PPS"
- vierteljährlich 265.000 Exemplare "BG BAU aktuell" (davon ca. 95 % im Einzelversand)
- zusätzlich halbjährliche Beilage der Zeitschrift "T!PPS"
- Gewicht "BG BAU aktuell" ca. 77 Gramm / Gewicht "T!PPS" ca. 28 Gramm
- keine Versandhülle
- Adressangaben im Inkjetverfahren (schwarz-weiß) auf der letzten Seite der Zeitschrift -
Los 2
Leistungen für die Fachzeitschrift "BauPortal"
- vierteljährlich 54.000 Exemplare (davon ca. 51.500 Exemplare im Einzelversand)
- Format A4 = 21,0 cm x 29,7 cm
- Umfang 54 Seiten
- Adressangaben im Inkjetverfahren (schwarz-weiß) auf der letzten Seite der Zeitschrift
Der Auftraggeber beabsichtigt, für jedes Los eine Rahmenvereinbarung i.S.d. § 21 VgV abzuschließen. Die losbezogene Rahmenvereinbarung beginnt mit am 01.01.2026 und endet am 31.12.2027. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 12 Monate. Sie endet spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Weitere Informationen
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