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Er­stel­lung ei­nes Ge­bäu­de­schad­stoff­ka­tas­ters und ei­nes Rück­bau- und Ent­sor­gungs­kon­zep­tes (ehe­ma­li­ges Frei­bad)

Vergabestelle: Stadt Schwelm

Kurzinfo

Leistungen und Erzeugnisse
Dienstleistungen
Ausschreibungsweite
Nationale Ausschreibung
Vergabeverfahren
Dienst- und Lieferleistungen (VOL)
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Angebotsfrist
16.06.2025
Erfüllungsort
Stadt Schwelm Der Bürgermeister Rathausplatz 1 58332 Schwelm
CPV-Code
71300000

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
  • oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten

Erstellung eines Gebäudeschadstoffkatasters und eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes (ehemaliges Freibad) Die Stadt Schwelm plant das Freibad an der Schwelmestraße durch den Neubau eines Bades zu ersetzen. Um den Rückbau ausführen zu können, werden zunächst Gutachteringenieurleistungen zur Erstellung eines Gebäudeschadstoffkatasters sowie die Objektbetreuung ausgeschrieben. I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Betriebshaftpflichtversicherung b) Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mindestens 80.000,00 EUR/a im Leistungsbild des jeweiligen Fachloses der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze addiert) 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit (Konkretes, siehe Mindestanforderungen-Merkblatt) a) zwei Referenzen: Benennung von mindestens zwei Referenzprojekten (siehe Merkblatt: Mindestanforderungen) b) Qualifikationen: - Fachgerechte Entnahme von Bausubstanzproben und Abfallbeprobungen durch eine nach DIN EN IS0/17025 akkreditierten Fachkraft - Organisation und Veranlassung entsprechender Laboranalytik - Die Begehungen und Probenahmen sind durch fachlich qualifizierte Sachkundige nach TRGS 519 und in Anlehnung an DIN 6202 durchzuführen - Entnahme von Materialproben nach DIN EN ISO 16000-32 - Zertifiziert für Probenahme nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 - Chemische Untersuchungen durch ein nach DIN ENISO/IEC 17025:2018-03akkreditiertes Labor - Probenahme Abfall nach LAGA PN 98 - Probenahme Raumluft nach VDI 3492 / - der Projektleiter hat mindest.2 Jahre Berufserfahrung im Bereich; Projektleitung Baufeldfreimachung, Rückbau - der Projektleiter verfügt über Erfahrungen (mind. zwei Projekte vergleichbarer Größe s. Anlage) im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe - eingesetzte hauptamtliche Person verfügt über eine Fortbildung im Bereich ATV DIN 18459 und VDI-Richtlinie 6210 c) Berufsträger: Mindest. 2 Berufsträger (siehe Merkblatt: Mindestanforderungen) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag VI. Zuschlagskriterien: Preis

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