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Ar­chi­tek­ten­leis­tun­gen der LPH 1 bis 9 HOAI des LB Ge­bäu­de nach § 34 HOAI für den Neu­bau ei­nes Feu­er­wehr­ge­rä­tehau­ses in Schwelm

Vergabestelle: Stadt Schwelm

Kurzinfo

Leistungen und Erzeugnisse
Dienstleistungen
Ausschreibungsweite
EU-Ausschreibung
Vergabeverfahren
Dienst- und Lieferleistungen (VOL)
Vergabeart
Offenes Verfahren
Angebotsfrist
28.05.2025
Erfüllungsort
Stadt Schwelm, Rathausplatz 1 58332 Schwelm
CPV-Code
71240000

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
  • oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten

Die Stadt Schwelm beabsichtigt, das Feuerwehrgerätehaus der Feuerwehr durch einen Neubau an einem neuen Standort in räumlicher Nähe zu ersetzen. Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Architektenleistungen der LPH 1 bis 9 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (Bauüberwachung), Objektbetreuung und Dokumentation) im Leistungsbild Gebäude nach § 34 HOAI für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben. Der Auftraggeber wird eine stufenweise Beauftragung durchführen, wobei zunächst die Stufe 1 mit den Leistungsphase 1 bis 3 beauftragt wird. I.Eignungskriterien: 1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: a) Mindestumsatz Umsatz von mind. 500.000,00 EUR/a im Leistungsbild Gebäude der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze addiert) b) Betriebshaftpflichtversicherung Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden mindest. über 5.000.000 EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden mindest. über 3.000.000 EUR. 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit: a) Referenzen Benennung von 3 Referenzprojekten des Bieters, der Bietergemeinschaft, der Mitglieder der Bietergemeinschaft aus den letzten 5 Jahren (konkret im Merkblatt Eignungskriterien mit Mindestanforderungen) b) berufl. Qualifikation Mindestens fünf Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss (konkret: Merkblatt Eignungskriterien) c) Bauvorlageberechtigung Mindestens zwei bauvorlageberechtigte Berufsträger II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel: Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. IV. Abwehrklausel: Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum: Nach Zuschlag bis voraussichtlich Ende 2028 VI. Wertungsmatrix: 1. Honorar: 30 % 2. Qualifikation: 20 % 3. Konzept: 50 % (konkret siehe Wertungsmatrix) !! Bitte beachten Sie der Angebotsabgabe die beiliegende Checkliste für die Angebotsabgabe, damit Sie keine Unterlagen b

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