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Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Bautechnische Prüfungen - statische und konstruktive Prüfung gemäß RVP im Open-House-Verfahren der Niederlassung Südbayern, veröffentlicht 2022
Vergabestelle: Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern
Kurzinfo
- Leistungen und Erzeugnisse
- Dienstleistungen
- Ausschreibungsweite
- EU-Ausschreibung
- Vergabeverfahren
- Freiberufliche Leistungen (VOF)
- Vergabeart
- Offenes Verfahren
- Angebotsfrist
- 31.12.2026
- Erfüllungsort
- Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern Seidlstraße 7-11 80335 München Deutschland
- CPV-Code
- 71328000
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Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bautechnische Prüfungen - statische und konstruktive Prüfung gemäß RVP gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag). Die Bautechnischen Prüfungen - statische und konstruktive Prüfungen gemäß RVP werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Massivbau Leistungsbereich 02: Metallbau . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlagen 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2026 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2027 bzw. 31.12.2028 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Weitere Informationen
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