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bund.de

Redaktionssystem service.bund.de

Hier finden Sie Informationen für Behörden und Behördendienstleister, die Ausschreibungen, Stellenangebote, Studiengänge und Ausbildungs- oder Praktikaplätze auf service.bund.de veröffentlichen möchten.

Bundesbehörden

Nach dem Kabinettsbeschluss für die Grundlagen und Sicherung der eGovernment-Infrastrukturen des Bundes vom 9. März 2005 sind alle Bundesbehörden verpflichtet, unter anderem alle geeigneten Stellenangebote und Ausschreibungen auf service.bund.de zu veröffentlichen.

Lesen Sie hier einen Auszug aus dem Kabinettbeschluss.

Behörden und öffentlich-rechtliche Einrichtungen

Für alle Auftraggeber von Bund, Ländern, Kommunen und Zuwendungsempfängern gemäß § 98 GWB sowie anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die ihre Stellenangebote und / oder Ausschreibungen auf www.service.bund.de publizieren möchten, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Nicht-Behörden, die für die öffentliche Verwaltung ausschreiben

Wenn Sie als Dienstleister für Auftraggeber der öffentlichen Verwaltung Stellenangebote oder Bekanntmachungen bei service.bund.de einstellen möchten, benötigen wir von Ihnen eine entsprechende Bescheinigung/Beauftragung dieses Auftraggebers (z.B. Deckblatt als Kopie im PDF-Format) per E-Mail.

Wenn es sich bei diesem Auftraggeber um einen Zuwendungsempfänger handelt oder er gemäß § 98 GWB einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung gleichgestellt ist, benötigen wir außerdem den entsprechenden Nachweis des Auftraggebers.

Hier ist bspw. das Deckblatt des Zuwendungsbescheides mit Aktenzeichen etc. in Kopie als *.pdf als Nachweis absolut ausreichend.

Kosten

Die Einstellung und Veröffentlichung von Bekanntmachungen und Stellenangeboten auf www.service.bund.de erfolgt kostenfrei.

Datenbevorratung

service.bund.de ist als reine Bekanntmachungsplattform analog einer Litfaßsäule konzipiert, eine Langzeitarchivierung von Angeboten zur Erfüllung eventueller Nachweispflichten wie auf einer Vergabeplattform oder Jobbörse erfolgt nicht.

Zur Erfüllung eventueller Nachweispflichten sichern Sie daher bitte bei Bedarf Ihre bei uns publizierten Angebote bspw. per Screenshot oder als HTML-Datei oder *.PDF.

Verfügbarkeit

Die Redaktion service.bund.de behält sich unbeschadet etwaiger vertraglicher Verpflichtungen vor, die Funktionalitäten des web-basierten Redaktionssystems teilweise oder ganz zu ändern, zu erweitern, zu ergänzen oder abzuschalten.

Die Funktionalitäten des Redaktionssystems stehen den Nutzern unter Vorbehalt der technischen Verfügbarkeit zum Abruf über das Internet bereit. Die Redaktion service.bund.de ist bemüht, den Nutzern das Redaktionssystem ohne Störungen, Unterbrechungen oder Datenverluste zur Verfügung zu stellen und über Unterbrechungen sowie Funktionseinschränkungen rechtzeitig zu informieren. Aufgrund von betriebsnotwendigen Wartungs- und Pflegearbeiten, Weiterentwicklungen, Sicherheits- und Kapazitätsbelangen und/oder Störungen, auf die die Redaktion service.bund.de keinen Einfluss hat (z.B. Störungen der Kommunikationsnetze, Stromausfälle, etc.), können die Möglichkeiten der Nutzung des Redaktionssystems eingeschränkt bzw. zeitweise unterbrochen sein.

Geplante Wartungsarbeiten werden in der Regel in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt und die Nutzer werden im Vorfeld über die Dauer und das Ausmaß durch einen Hinweis auf der Startseite in Kenntnis gesetzt. Während der Wartungsarbeiten werden die Nutzer über eine spezielle Hinweisseite informiert, das Redaktionssystem ist in diesem Zeitraum nicht nutzbar.

Zugangsdaten / Kontakt

Um sich als Redakteurin oder Redakteur bei service.bund.de anzumelden, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit folgenden Daten:

  • Vor- und Zuname sowie die dienstliche E-Mail-Adresse (kein Funktionspostfach) und Telefonnummer,
  • genaue Bezeichnung Ihrer Behörde / Einrichtung,
  • Angaben darüber, welche Angebote Sie auf service.bund.de einstellen möchten,
  • ggf. Nachweis einer Beauftragung durch eine Behörde (Kopie als *.PDF) oder dass Ihre Einrichtung gemäß § 98 GWB einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung gleichgestellt ist.
    Bei Zuwendungsempfängern benötigen wir zusätzlich das Deckblatt des Zuwendungsbescheids mit Aktenzeichen und Zuwendungsgeber in Kopie als *.PDF.
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie dann die Zugangsdaten zum web-basierten Redaktionssystem zur Publikation der Bekanntmachungen und / oder Stellenangebote auf www.service.bund.de, die Einstellung und Veröffentlichung erfolgt kostenfrei.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!
Ihre Fachredaktion service.bund.de