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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Das Bundesverwaltungsamt ist bestrebt, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12a BGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.service.bund.de und wurde am 22. September 2020 erstellt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar.

Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant und wird redaktionell behoben.

  • Informationen zu Behörden und Leistungen
    Sofern wir innerhalb der Bearbeitung von Texten und Bildern fehlende Auszeichnungen und Alternativtexte zur Kenntnis nehmen, werden wir die Informationen nachträglich anpassen.

  • Informationsbereiche
    Sofern wir innerhalb der Bearbeitung von Texten und Bildern fehlende Auszeichnungen und Alternativtexte zur Kenntnis nehmen, werden wir die Informationen nachträglich anpassen.

  • PDF-Dokumente
    PDF-Dateien werden schnellstmöglich in barrierefreier Version erstellt bzw. durch eine solche ersetzt .

service.bund.de ist eine Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote und Ausschreibungen der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung, die von den ausschreibenden Organisationen bereitgestellt werden. Sollten Sie bei einzelnen Stellenangeboten und/oder Ausschreibungen Fragen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit haben, so wenden Sie sich bitte an die ausschreibende Organisation.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Bundesverwaltungsamt
Barbarastraße 1
50735 Köln
E-Mail: redaktion-buergeranfragen@bva.bund.de

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Kontakt Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de