Kontakt_Seitenfunktionen
Antrag auf Punkteauskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER)
Zuständige Behörde: Kraftfahrt-Bundesamt
Beschreibung
Im sogenannten Fahreignungsregister (Verkehrssünderkartei) werden die im Straßenverkehr auffälligen Verkehrsteilnehmer registriert. Sie erfahren wie Sie eine Auskunft über Ihren Punktestand erhalten.