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Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages (WB)
Hauptadresse
11011 Berlin, Berlin
Deutschland
- Telefon:
- +49 30 227-38100
- Fax:
- +49 30 227-38283
- E-Mail:
- bundestag.de
- Internet:
- www.bundestag.de
Beschreibung
Hüter(in) von Grundrechten der Soldaten und Grundsätzen der Inneren Führung
Nach Artikel 45b des Grundgesetzes wird "zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle" der Streitkräfte ein(e) Wehrbeauftragte(r) berufen. Die Aufgaben und Befugnisse sind im Wehrbeauftragtengesetz geregelt.
Der/die Wehrbeauftragte wird vom Deutschen Bundestag in geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren bestimmt. Er/sie steht in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und ist weder Mitglied des Bundestages noch verbeamtet. Mindestens einmal im Jahr legt der/die Wehrbeauftragte dem Parlament einen Bericht über seine/ihre Arbeit vor, in dem er/sie zum inneren Zustand der Bundeswehr Stellung nimmt.
Tätig wird er/sie entweder auf Weisung des Bundestages bzw. des Verteidigungsausschusses oder nach pflichtgemäßem Ermessen auf Grund eigener Entscheidung, wenn ihm/ihr durch Mitteilung von Mitgliedern des Bundestages, durch Eingaben von Soldatinnen und Soldaten oder auf andere Weise Umstände bekannt werden, die auf eine Verletzung der Grundrechte der Soldaten oder Verstöße gegen die Grundsätze der Inneren Führung schließen lassen.
Befugnisse
Um seine/ihre verfassungsmäßigen Aufgaben erfüllen zu können, stehen dem(r) Wehrbeauftragten weitreichende Rechte zu. So verfügt er/sie beispielsweise gegenüber der Verteidigungsministerin und deren unterstellten Dienststellen über ein Recht auf Auskunft und Akteneinsicht. Auch kann der/die Wehrbeauftragte jederzeit alle Truppenteile, Stäbe, Dienststellen und Behörden der Bundeswehr besuchen – ganz gleich, ob angemeldet oder unangemeldet, ob im In- oder im Ausland. Zudem hat er/sie die Möglichkeit, Berichte über die Ausübung der Disziplinargewalt in den Streitkräften anzufordern und kann straf- oder disziplinargerichtlichen Verfahren beiwohnen.
Petitionsinstanz für Soldaten
Neben der Kontrollfunktion nimmt der/die Wehrbeauftragte noch eine weitere Aufgabe wahr: Er/sie ist der Ombudsmann(-frau) der Streitkräfte und somit ein(e) Ansprechpartner(in) für alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.
Jede Soldatin/jeder Soldat kann sich mit einer Petition direkt an den/die Wehrbeauftragte(n) wenden – ohne Einhaltung des Dienstweges. Dabei können die Petitionen die gesamte Bandbreite des militärischen Alltags umfassen. Dienstliche Nachteile, so sieht es § 7 Wehrbeauftragtengesetz vor, dürfen der Soldatin/dem Soldaten daraus nicht entstehen