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Statistisches Bundesamt (StBA)

Hauptadresse

Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden, Hessen
Deutschland

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Telefon: 
+49 611 75-0
Fax: 
+49 611 75-4000
E-Mail: 

Liegenschaftsanschriften

Zweigstelle Bonn

Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Hauptstadtbüro

Friedrichstraße 50
10117 Berlin, Berlin
Deutschland

Beschreibung

Das Statistische Bundesamt hat die Aufgabe, "amtliche", zuverlässige Daten nach den Grundsätzen der Objektivität, Neutralität und wissenschaftlichen Unabhängigkeit zu gewinnen. Die Grundsätze für die Arbeit und Aufgaben des Amtes sind im Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke geregelt.

Gemeinsam mit den Statistischen Ämtern der 16 Länder führt es statistische Erhebungen durch. Die Bundesstatistik ist weitgehend dezentral organisiert. Damit hat das Statistische Bundesamt in erster Linie eine koordinierende Funktion. Es ist seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Bundesstatistiken überschneidungsfrei, nach einheitlichen Methoden und termingerecht durchgeführt werden.

Zu den Aufgaben des Amtes gehören auch die methodische und technische Vorbereitung der einzelnen Statistiken, die Weiterentwicklung des Programms der Bundesstatistik, die Koordinierung der Statistiken untereinander und die Zusammenstellung und Veröffentlichung der Bundesergebnisse. Für die Durchführung der Erhebung und die Aufbereitung bis zum Landesergebnis sind - von wenigen Ausnahmen abgesehen - die Statistischen Ämter der Länder zuständig.

Auf Grund des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (BStatG) vom 22.1.1987 (BGBl. I S. 462/565) hat das Statistische Bundesamt als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter anderem folgende Aufgaben durchzuführen:

  • Statistiken für Bundeszwecke (Bundesstatistiken) vorzubereiten,
  • auf die einheitliche und termingemäße Durchführung durch die Länder hinzuwirken,
  • Bundesergebnisse zusammenzustellen und zu veröffentlichen,
  • in Einzelfällen Bundesstatistiken auch zu erheben und aufzubereiten,
  • die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung aufzustellen,
  • die allgemeine Statistische Datenbank des Bundes zu führen,
  • an der Vorbereitung des Programms der Bundesstatistik und der Rechtsvorschriften auf dem Gebiete der Bundesstatistik mitzuwirken und Gutachten über statistische Fragen zu erstatten.

In zunehmendem Umfang werden dem Statistischen Bundesamt im Rahmen der Verwirklichung des Binnenmarktes und seiner Fortentwicklung zur Europäischen Union Aufgaben durch supranationale Rechtsetzung der Europäischen Gemeinschaften übertragen.

Die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes ist zugleich Bundeswahlleiterin und somit für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahlen und für die Durchführung der Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland zum Europäischen Parlament zuständig. Nach § 3 BWG ist sie auch Mitglied der vom Bundespräsidenten ernannten ständigen Wahlkreiskommission.

Außerdem nimmt das Statistische Bundesamt gemäß § 9 des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom 14. August 1963 (BGBl. I S. 685) die Aufgaben einer Geschäftsstelle des Sachverständigenrates wahr.

Das Statistische Bundesamt unterhält seit dem 1. Juli 1999 eine Zweigstelle in Bonn und ein Hauptstadtbüro in Berlin. Das Statistische Bundesamt führt in Verwaltungsgemeinschaft das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung.

Übergeordnete Behörde

Bundesministerium des Innern

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