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Hauptzollamt Osnabrück (HZA Osnabrück)

Hauptadresse

Meller Straße 272
49082 Osnabrück, Niedersachsen
Deutschland

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Telefon: 
+49 541 3301-0
Fax: 
+49 541 3301-1200
E-Mail: 

Internet:
www.zoll.de

Beschreibung

Ein wichtiger Hinweis zur Kraftfahrzeugsteuer: 

die Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) ist im Laufe des ersten Halbjahres 2014 auf den Zoll übergegangen.

Zuständig sind die örtlichen Hauptzollämter.

Wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie örtlich zuständige Hauptzollamt.

Informationen zur örtlichen Zuständigkeit erhalten Sie auf der Seite www.zoll.de

oder bei der zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer:

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de

Bei den hier angegebenen Zeiten handelt es sich auschließlich um die Beratungszeiten der zentralen Auskunft.

Bitte schicken Sie keine Anfragen im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugsteuer an die Redaktion bund.de.

Dem Hauptzollamt Osnabrück werden übertragen die Zuständigkeiten

  • des Hauptzollamts Hannover im Landkreis Nienburg und in den Samtgemeinden Bruchhausen-Vilsen und Siedenburg des Landkreises Diepholz die die Wahrnehmung der den Behörden der Zollverwaltung übertragenen Aufgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung umfasst.
  • der Hauptzollämter Bremen und Oldenburg wegen Geldforderungen und die Erzwingung von Sicherheiten, sofern diese Aufgaben Hauptzollämtern als Vollstreckungsbehörden obliegen, sowie die Anforderung von Säumniszuschlägen durch die Vollstreckungsbehörde, einschließlich der Verwertung beweglicher Sachen
  • des Hauptzollamts Oldenburg mit Ausnahme der Landkreise Cuxhaven und Stade, der Samtgemeinden Sittensen, Selsingen, Tarmstedt, Zeven und Geestequelle und der Gemeinden Gnarrenburg und Bremervörde des Landkreises Rotenburg/Wümme, für die Durchführung von Zoll-, Präferenz- und Außenprüfungen sowie von durch den Prüfungsdienst vorgenommen
  • Maßnahmen der zollamtlichen, der außenwirtschafts- und der marktordnungsrechtlichen Überwachung sowie der Steueraufsicht für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeug-steuer einschließlich der Zuständigkeit für das gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren für die Landkreise Cloppenburg, Diepholz und Emsland

Leiter:
Dr. Thomas Möller

Amtsbezirk:

  • Kreisfreie Stadt Osnabrück,
  • Landkreise Grafschaft Bentheim, Diepholz (ohne die Samtgemeinden Bruchhausen-Vilsen und Siedenburg und das Gelände des Flughafens Bremen), Osnabrück und Vechta,
  • vom Landkreis Cloppenburg die Städte Cloppenburg und Löningen sowie die Gemeinden Cappeln, Emstek, Essen und Lastrup,
  • vom Landkreis Emsland die Städte Haren (Ems), Haselünne, Lingen (Ems) und Meppen, die Gemeinden Emsbüren, Geeste, Salzbergen und Twist sowie die Samtgemeinden Freren, Herzlake, Lengerich und Spelle

Die Hauptzollämter (HZÄ) als örtliche Behörden bilden die wesentliche Basis der Bundeszollverwaltung. Sie und die ihnen nachgeordneten Zollämter sind für Bürger sowie Wirtschaftbeteiligte erste Ansprechpartner für alle Fragen "rund um den Zoll".

Der organisatorische Aufbau orientiert sich an den von den HZÄ zu erfüllenden Aufgaben. In bis zu 7 Sachgebieten decken die Beschäftigten der HZÄ folgende Arbeitsbereiche ab:

  • Allgemeine Verwaltung

    • u. a. Organisation, Personal, Zahlstelle, sonstige Servicedienste.
  • Abgabenerhebung

    • u. a. . Erhebung von Zöllen, Verbrauchs- und Verkehrssteuern, Marktordnungsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Präferenzen, Verbote und Beschränkungen, Rechtsbehelfe, Zahlungsaufschub, besondere Zollverfahren, Nacherhebung und Erstattung,
  • Kontrollen

    • u. a. Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität, Bargeldkontrollen und Geldwäsche.
  • Prüfungsdienst

    • Durchführung von Zoll- und Außenprüfungen, Steueraufsichtsmaßnahmen
  • Prüfungen und Ermittlungen Finanzkontrolle Schwarzarbeit

    • Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
  • Ahndung

    • Ahndung von Zuwiderhandlungen aus dem Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
  • Vollstreckung und Verwertung

    • Beitreiben von ausstehenden Steuern, Beitragsforderungen oder zu Unrecht ausgezahlte öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die vom Schuldner nicht freiwillig bezahlt werden durch z. B. Pfändung von Sachen und Grundstücken.

Hinweis:

Das HZA Osnabrück kann zusätzlich über die folgende De-Mail-Adresse erreicht werden:

poststelle.hza-osnabrueck@zoll.de-mail.de

Wenn Sie dem HZA Osnabrück eine De-Mail senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen Anbietern erhalten.

Übergeordnete Behörde

Generalzolldirektion

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