Einwilligung zur Verarbeitung von Daten für die Webstatistik mittels Zugriff auf das Endgerät

Mit Ihrer Einwilligung verwendet das Bundesverwaltungsamt (BVA) zur Webanalyse den Dienst Matomo. Das BVA wertet mit Matomo die Nutzeraktivität und Zugriffszahlen auf der Webseite service.bund.de zur Webseitenoptimierung aus. Hierzu werden über Javascript Informationen von Ihrem Endgerät ausgelesen und pseudonymisiert von Matomo verarbeitet. Die erhobenen Daten werden nicht mit Dritten geteilt und werden 30 Tage gespeichert. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit über unseren Link "Webanalyse" im Footer mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Weitere Informationen einblenden

OK

bund.de

Kontakt_Seitenfunktionen

Hauptzollamt Düsseldorf (HZA Düsseldorf)

Hauptadresse

Am Stufstock 1 - 7
40231 Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Karte anschauen

Telefon: 
+49 211 2101-0
Fax: 
+49 211 2101-222
E-Mail: 

Internet:
www.zoll.de

Beschreibung

Ein wichtiger Hinweis zur Kraftfahrzeugsteuer: 

die Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) ist im Laufe des ersten Halbjahres 2014 auf den Zoll übergegangen.

Zuständig sind die örtlichen Hauptzollämter.

Wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie örtlich zuständige Hauptzollamt.

Informationen zur örtlichen Zuständigkeit erhalten Sie auf der Seite www.zoll.de

oder bei der zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer:

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de

Bei den hier angegebenen Zeiten handelt es sich auschließlich um die Beratungszeiten der zentralen Auskunft.

Bitte schicken Sie keine Anfragen im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugsteuer an die Redaktion bund.de.

Dem Hauptzollamt Düsseldorf werden übertragen die Zuständigkeiten

  • der Hauptzollämter Duisburg und Krefeld für die Bewilligung und den Widerruf des laufenden Zahlungsaufschubs und die Verwaltung der Sicherheiten für den laufenden Zahlungsaufschub, die Vergütung der Mineralölsteuer nach § 52 der Mineralölsteuer- Durchführungsverordnung
  • des Hauptzollamts Köln, soweit der Oberbergische Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis und die Kreisfreie Stadt Leverkusen betroffen sind, und des Hauptzollamts Krefeld, soweit der Kreis Neuss betroffen ist, für die Vollstreckung wegen Geldforderungen und die Erzwingung von Sicherheiten, soweit diese Aufgaben Hauptzollämtern als Vollstreckungsbehörden obliegen, sowie für die Anforderung von Säumniszuschlag mit Leistungsgebot (§ 254 der Abgabenordnung) durch die Vollstreckungsbehörde, die Verwertung beweglicher Sachen
  • der anderen Hauptzollämter des Bundesgebietes für die Bewilligung von Stundungen, die Anforderung und den Erlass von Säumniszuschlägen sowie die Vollstreckung wegen Geldforderungen im Zusammenhang mit dem vom Hauptzollamt Düsseldorf bewilligten laufenden Zahlungsaufschub

Leiter:
Klaus-Hermann Fiedler, Leitender Regierungsdirektor

Amtsbezirk:
Kreisfreie Städte Düsseldorf, Remscheid, Solingen und Wuppertal; Kreis Mettmann

Die Hauptzollämter (HZÄ) als örtliche Behörden bilden die wesentliche Basis der Bundeszollverwaltung. Sie und die ihnen nachgeordneten Zollämter und Zollkommissariate sind für Bürger sowie Wirtschaftbeteiligte erste Ansprechpartner für alle Fragen "rund um den Zoll".

Der organisatorische Aufbau orientiert sich an den von den HZÄ zu erfüllenden Aufgaben. In bis zu 6 Sachgebieten decken die Beschäftigten der HZÄ folgende Arbeitsbereiche ab:

  • Allgemeine Verwaltung

    • u. a. Organisation, Personal, Zahlstelle, sonstige Servicedienste.
  • Zölle und Verbrauchsteuern

    • u. a. Abgabenordnung, Zölle, Verbrauchsteuern, Marktordnungsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Präferenzen, Verbote und Beschränkungen, Rechtsbehelfe, Zahlungsaufschub sowie Bargeldkontrollen und Geldwäsche.
  • Abfertigung und Abrechung

    • u. a. Zollabwicklung (Abrechnung von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, Abrechnung der vereinfachten Verfahren zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr), Nacherhebung und Erstattung, Abfertigung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
  • Prüfungsdienste

    • untergliedert in Außenprüfung und Steueraufsicht, Mobile Kontrollgruppen und Prüfgruppen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung.
  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit

    • Überprüfung von Beschäftigten und Arbeitgebern, Verstöße gegen Ausländer-/Gewerberecht und Steuergesetze.
  • Strafsachen und Bußgeldverfahren

    • Ahndung aufgedeckter Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Zoll- und Verbrauchssteuerrechts, Erlass von Bußgeldbescheiden, Vorbereiten von Strafbefehlen.
  • Vollstreckung und Verwertung

    • Beitreiben von Forderungen, die vom Schuldner nicht freiwillig bezahlt werden durch z. B. Pfändung von Sachen und Grundstücken.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der angegebenen Internetadresse.

Übergeordnete Behörde

Generalzolldirektion

Kartenansicht