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Kontakt_Seitenfunktionen

Hauptzollamt Dresden (HZA Dresden)

Hauptadresse

Schützenhöhe 24 - 26
01099 Dresden, Sachsen
Deutschland

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Telefon: 
+49 351 4644-0
Fax: 
+49 351 4644-3900
E-Mail: 

Internet:
www.zoll.de

Liegenschaftsanschriften

Dienstsitz Leipzig

Hamburger Straße 5
04129 Leipzig, Sachsen
Deutschland

Beschreibung

Ein wichtiger Hinweis zur Kraftfahrzeugsteuer: 

die Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) ist im Laufe des ersten Halbjahres 2014 auf den Zoll übergegangen.

Zuständig sind die örtlichen Hauptzollämter.

Wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie örtlich zuständige Hauptzollamt.

Informationen zur örtlichen Zuständigkeit erhalten Sie auf der Seite www.zoll.de

oder bei der zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer:

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de

Bei den hier angegebenen Zeiten handelt es sich auschließlich um die Beratungszeiten der zentralen Auskunft.

Bitte schicken Sie keine Anfragen im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugsteuer an die Redaktion bund.de.

Dem Hauptzollamt Dresden werden übertragen die Zuständigkeiten

  • der anderen Hauptzollämter des Bundesgebietes für die Bewilligung von Stundungen, die Anforderung und den Erlass von Säumniszuschlägen sowie die Vollstreckung wegen Geldforderungen im Zusammenhang mit dem vom Hauptzollamt Dresden bewilligten laufenden Zahlungsaufschub
  • des Hauptzollamtes Erfurt sowie der Hauptzollämter Darmstadt, Heilbronn, Gießen, Koblenz, Saarbrücken, Karlsruhe, Lörrach, Singen, Stuttgart und Ulm für die Entlastung von der Energiesteuer nach § 103 der Energie¬steuer-Durchführungsverordnung vom 31. Juli 2006 (BGBl. I S. 1753) in der jeweils geltenden Fassung
  • des Hauptzollamts Erfurt sowie, wenn das Hauptzollamt Dresden als erstes mit einem Suchverfahren befasst ist, die Zuständigkeiten der anderen Hauptzollämter des Bundesgebietes für das Such- und Mahnverfahren einschließlich der Fertigung von Einfuhrabgaben-bescheiden sowie der Inanspruchnahme von Bürgen

    • im gemeinschaftlichen Versandverfahren nach der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl EG Nr. L 302 S. 1, 1993 Nr. L 79 S. 84, 1996 Nr. L 97 S.38), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 648/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2005 (ABl. EU Nr. L 117 S. 13), in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. EG Nr. L 253 S. 1, 1994 Nr. L 268 S. 32, 1996 Nr. L 180 S. 34, 1997 Nr. L 156 S. 59, 1999 Nr. L 111 S. 88), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 402/2006 der Kommission vom 8. März 2006 (ABl. EU Nr. L 70 S. 35), in der jeweils geltenden Fassung
    • im gemeinsamen Versandverfahren nach dem Übereinkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den EFTA-Ländem über ein gemeinsames Versandverfahren vom 20. Mai 1987 (ABl EG Nr. L 226 S. 2), zuletzt geändert durch Beschluss Nr. 6/2005 des Gemischten Ausschusses EG-EFTA „Gemeinsames Versandverfahren“ vom 4. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 324 S. 96), in der jeweils geltenden Fassung
    • im Versandverfahren mit Carnets TIR nach dem TIR-Übereinkommen 1975 vom 14. November 1975 (BGBl. 1979 II S. 445), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. 2005 II S. 1282), in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit den Verordnungen (EWG) Nr. 2913/92 und Nr. 2454/93
  • des Hauptzollamtes Erfurt in dessen Zuständigkeitsbereich für die zollamtliche Überwachung nach § 1 des Zollverwaltungsgesetzes sowie die Steueraufsicht nach den §§ 209 und 210 der Abgabenordnung, soweit diese Aufgaben von einer besonders dafür eingerichteten Mobilen Kontrollgruppe wahrgenommen werden, und die sich daraus ergebenden Maßnahmen
  • des Hauptzollamtes Erfurt zur Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer für die Landkreise Mittelsachsen und Meißen

Leiter:
Franz Horak, Leitender Regierungsdirektor

Amtsbezirk:
Kreisfreie Städte Dresden und Leipzig; Landkreise Bautzen, Görlitz, Leipzig, Meißen ohne die Stadt Nossen, Nordsachsen, Sächsische Schweiz - Osterzgebirge und der nördliche Teil des Landkreises Mittelsachsen (Gemeinden Döbeln, Ebersbach, Großweitzschen, Hartha, Leisnig, Ostrau, Roßwein, Waldheim, Zschaitz-Ottewig)

Die Hauptzollämter (HZÄ) als örtliche Behörden bilden die wesentliche Basis der Bundeszollverwaltung. Sie und die ihnen nachgeordneten Zollämter und Zollkommissariate sind für Bürger sowie Wirtschaftbeteiligte erste Ansprechpartner für alle Fragen "rund um den Zoll".

Der organisatorische Aufbau orientiert sich an den von den HZÄ zu erfüllenden Aufgaben. In bis zu 6 Sachgebieten decken die Beschäftigten der HZÄ folgende Arbeitsbereiche ab:

  • Allgemeine Verwaltung

    • u. a. Organisation, Personal, Zahlstelle, sonstige Servicedienste.
  • Zölle und Verbrauchsteuern

    • u. a. Abgabenordnung, Zölle, Verbrauchsteuern, Marktordnungsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Präferenzen, Verbote und Beschränkungen, Rechtsbehelfe, Zahlungsaufschub sowie Bargeldkontrollen und Geldwäsche.
  • Abfertigung und Abrechung

    • u. a. Zollabwicklung (Abrechnung von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, Abrechnung der vereinfachten Verfahren zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr), Nacherhebung und Erstattung, Abfertigung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
  • Prüfungsdienste

    • untergliedert in Außenprüfung und Steueraufsicht, Mobile Kontrollgruppen und Prüfgruppen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung.
  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit

    • Überprüfung von Beschäftigten und Arbeitgebern, Verstöße gegen Ausländer-/Gewerberecht und Steuergesetze.
  • Strafsachen und Bußgeldverfahren

    • Ahndung aufgedeckter Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Zoll- und Verbrauchssteuerrechts, Erlass von Bußgeldbescheiden, Vorbereiten von Strafbefehlen.
  • Vollstreckung und Verwertung

    • Beitreiben von Forderungen, die vom Schuldner nicht freiwillig bezahlt werden durch z. B. Pfändung von Sachen und Grundstücken.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der angegebenen Internetadresse.

Übergeordnete Behörde

Generalzolldirektion

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