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Kontakt_Seitenfunktionen

Bundessortenamt (BSA)

Hauptadresse

Osterfelddamm 80
30627 Hannover, Niedersachsen
Deutschland

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Telefon: 
+49 511 9566- 50
Fax: 
+49 511 9566-9600
E-Mail: 

Liegenschaftsanschriften

Prüfstelle Dachwig

Kirchstraße 28
99100 Dachwig, Thüringen
Deutschland

Prüfstelle Hannover

Osterfelddamm 80
30627 Hannover, Niedersachsen
Deutschland

Prüfstelle Haßloch

Böhler Straße 100
67454 Haßloch, Rheinland-Pfalz
Deutschland

Prüfstelle Magdeburg

Hohendodeleber Weg 65
39110 Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Deutschland

Prüfstelle Nossen

Waldheimer Straße 221
01683 Nossen, Sachsen
Deutschland

Prüfstelle Scharnhorst

In Scharnhorst Nr. 2
31535 Neustadt, Niedersachsen
Deutschland

Prüfstelle Wurzen

Torgauer Straße 100
04808 Wurzen, Sachsen
Deutschland

Beschreibung

Das Bundessortenamt (BSA) ist als selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für die Zulassung und für den Sortenschutz von Pflanzensorten und die damit zusammenhängenden Angelegenheiten zuständig.

Das BSA prüft auf Antrag der Pflanzenzüchter für jede neue Sorte mittels sorgfältiger Anbauprüfungen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung des Sortenschutzes oder für die Sortenzulassung erfüllt sind. Sorten, die die Prüfungen erfolgreich durchlaufen, haben gute Voraussetzungen für Erfolg in der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Praxis. Zu den Aufgaben des Bundessortenamtes gehört auch die Mitwirkung an der Weiterentwicklung des sorten- und saatgutrechtlichen Rahmens auf nationaler und internationaler Ebene. Weiter ist das Bundessortenamt an der Erhaltung von Pflanzengenetischen Ressourcen (PGR) beteiligt.

Damit unterstützt das BSA die vielfältigen Aktivitäten zur Förderung des Züchtungsfortschritts und der biologischen Vielfalt. Das Sortenschutzrecht schützt das geistige Eigentum an definierten Pflanzensorten und sichert so den Ertrag der züchterischen Arbeit durch Gewährung eines privaten Schutzrechtes. Sortenschutz kann für Sorten des gesamten Pflanzenbereichs – ausgenommen Mikroorganismen – beantragt werden.

Übergeordnete Behörde

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

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