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Bundespatentgericht (BPatG)
Hauptadresse
81549 München, Bayern
Deutschland
- Telefon:
- +49 89 69937-0
- Fax:
- +49 89 69937-5100
- E-Mail:
- bpatg.bund.de
- Internet:
- www.bpatg.de
Beschreibung
Das Bundespatentgericht ist ein Bundesgericht im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Aufgaben des Bundespatentgerichts:
Das Bundespatentgericht wurde am 1. Juli 1961 in München gegründet und gehört zu den größten Bundesgerichten. Es ist zuständig für Entscheidungen über Beschwerden gegen Beschlüsse der Prüfungsstellen und Abteilungen des Deutschen Patent- und Markenamts. Es entscheidet außerdem über Klagen auf Erklärung der Nichtigkeit von deutschen Patenten oder von europäischen Patenten mit Geltung in der Bundesrepublik Deutschland, für die während der Übergangszeit nach Inkrafttreten des EPGÜ ein sog. „opt-out“ nach Artikel 83 des EPGÜ erklärt wurde oder wird. Ferner entscheidet es über Klagen auf Erteilung oder Rücknahme der Zwangslizenz oder wegen Anpassung der durch Urteil festgesetzten Vergütung für eine Zwangslizenz. Schließlich ist das Bundespatentgericht zuständig für die Entscheidung über Beschwerden gegen Beschlüsse der Widerspruchsausschüsse des Bundessortenamts. Nicht in die Zuständigkeit des Bundespatentgerichts fallen hingegen Streitigkeiten wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte; hierfür sind die Zivilgerichte zuständig.
Wie auch das Deutsche Patent- und Markenamt sowie das Bundessortenamt entscheidet das Bundespatentgericht nur darüber, ob ein Schutzrecht (Patent, Marke, Gebrauchsmuster, Topographie, Design, Sortenschutzrecht) gewährt (eingetragen) werden kann oder zu versagen ist. Es kann auch ein gewährtes Schutzrecht durch Löschung oder Nichtigkeitserklärung vernichten.
Das Bundespatentgericht leistet seine Aufgaben derzeit in insgesamt 22 Senaten: 1 Juristischer Beschwerdesenat, 6 Nichtigkeitssenate, 8 Technische Beschwerdesenate, 4 Marken-Beschwerdesenate, 1 Marken- und Design-Beschwerdesenat, 1 Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat und 1 Beschwerdesenat für Sortenschutzsachen. Zum 31. Dezember 2024 umfasste die Richterschaft des Bundespatentgerichts insgesamt 88 Mitglieder. Diese Gruppe setzte sich zusammen aus 27 Richterinnen und 61 Richtern, wovon 49 eine technisch-naturwissenschaftliche und 39 eine juristische Ausbildung haben.
Eine einmalige Besonderheit des Bundespatentgerichts im System des deutschen Gerichtsaufbaus besteht darin, dass sich die Richterschaft des Gerichts nicht nur aus Juristinnen und Juristen, sondern auch aus Natur- und Ingenieurwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern zusammensetzt. Die richterlichen Mitglieder mit natur- oder ingenieurwissenschaftlicher Ausbildung werden technische Richterinnen und Richter genannt. Sie sind – wie die rechtskundigen Mitglieder auch – auf Lebenszeit ernannte Berufsrichterinnen und Berufsrichter mit allen Rechten und Pflichten dieses Amtes. Die technischen Richterinnen und Richter wirken in allen Verfahren mit, in denen es (auch) um die Eigenschaften einer technischen Erfindung geht, z. B. in den Verfahren über die Erteilung eines Patents oder über eine Nichtigkeitsklage in Patentsachen sowie in den Löschungsverfahren, die sich auf Gebrauchsmuster beziehen. Dagegen sind die erkennenden Senate in allen markenrechtlichen Verfahren ausnahmslos mit rechtskundigen Mitgliedern besetzt.
Die Senate entscheiden je nach Verfahrensart in einer Besetzung mit drei, vier oder fünf Richterinnen und Richtern.