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Bundeskriminalamt (BKA)

Hauptadresse

Thaerstraße 11
65193 Wiesbaden, Hessen
Deutschland

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Telefon: 
+49 611 55-0
Fax: 
+49 611 55-12141
Internet:
www.bka.de

Beschreibung

Ständige Veränderungen der Erscheinungsformen der Kriminalität stellen, lokal ebenso wie global, immense Anforderungen an die Polizei. Die Entwicklung des Bundeskriminalamtes (BKA) als der Kriminalpolizei des Bundes kann dabei nicht losgelöst von den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen sowie dem jeweiligen technischen Fortschritt gesehen werden. Um jederzeit eine kompetente Aufgabenerledigung zu gewährleisten, begegnet das BKA den aktuellen Herausforderungen mit Kontinuität in den Grundwerten und im Selbstverständnis, bei gleichzeitig ständiger Überprüfung und Anpassung seiner Arbeitsmethoden und Organisationsstrukturen. Insbesondere der internationale Terrorismus stellt die Sicherheitsbehörden national wie international vor eine große Herausforderung.

Das BKA nimmt in bestimmten Bereichen der internationalen und der schweren Kriminalität selbst Strafverfolgungsaufgaben wahr. Dabei wird es entweder aufgrund eigener (originärer) Ermittlungszuständigkeit oder aber aufgrund eines Auftrages tätig. Auch bei Entführungen und Geiselnahmen Deutscher im Ausland wird das BKA tätig, sofern eine zuständige Landesdienststelle in Deutschland noch nicht feststeht. Es führt außerdem Ermittlungsverfahren in Fällen, in denen es wegen der Bedeutung des Falles vom Generalbundesanwalt, einer Staatsanwaltschaft oder dem Bundesminister des Innern beauftragt wird.

Das BKA ist der deutsche Partner der Polizeien Europas und der Welt. Sie beschaffen vor Ort Informationen, die in Deutschland für die Strafverfolgung wichtig sind. Sie steuern Hinweise der deutschen Polizei in die ausländischen Staaten. Der persönliche Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes und in besonderen Fällen auch ihrer ausländischen Gäste ist ebenfalls Aufgabe des BKA. Das Aufgabenspektrum der Schutzaufgaben ist weit gefächert und reicht vom anlassbezogenen über den ständigen Personenschutz bis zur Beratung bei der technischen Sicherung, etwa von Wohn- und Dienstgebäuden – unter Einsatz modernster technischer Mittel, z.B. sondergeschützter Fahrzeuge oder spezieller Nachrichtentechnik. Ebenso gewährleistet das BKA in eigenen Ermittlungsverfahren den Schutz von Zeugen, deren Angehörigen und nahestehenden Personen. Das BKA erstattet für Polizei und Justiz auf deren Ersuchen auch erkennungsdienstliche und kriminaltechnische Gutachten. Darüber hinaus erteilt es Ausnahmegenehmigungen für verbotene Waffen.

Übergeordnete Behörde

Bundesministerium des Innern und für Heimat

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