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Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ( BAF)
Hauptadresse
63225 Langen, Hessen
Deutschland
- Telefon:
- +49 6103 8043-0
- E-Mail:
- poststelle@baf.bund.de
- Internet:
- www.baf.bund.de
Beschreibung
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ist eine schlanke Behörde mit 5 Referaten. Die beiden Stabsstellen Presse und Öffentlichkeitsarbeit sowie Internationales sind direkt der Behördenleitung zugeordnet. Sie unterstützen fachübergreifend den Direktor des BAF--Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Fachreferate. Außerdem ist das Verbindungsbüro Militärische Flugsicherung (VBB) im BAF angesiedelt. Es stellt die zivilmilitärische Zusammenarbeit im Bereich der Flugsicherung sicher.
Die Aufsichtsfunktion beinhaltet die Zertifizierung von Flugsicherungsorganisationen nach abgestimmten und einheitlichen europäischen Anforderungen. Außerdem hat das BAF auch die kontinuierliche Aufsicht über alle Organisationen, Systeme, Verfahren und Personen, die für die Erbringung von Flugsicherungsdiensten eingesetzt werden. Alle Betriebsstätten der zu beaufsichtigenden Flugsicherungsorganisationen, zum Beispiel an allen großen und kleinen Flughäfen, werden regelmäßig inspiziert. Darüber hinaus betreibt das BAF ein umfangreiches Berichts- und Meldewesen. Mit dessen Hilfe gewährleistet es jederzeit einen Überblick über besondere Vorkommnisse und geplante Veränderungen am System der Flugsicherung.
Das BAF hat insbesondere die folgenden Aufgaben:
• Zertifizierung von Flugsicherungsorganisationen
• Kontinuierliche Sicherheitsaufsicht
• Führen der Erlaubnisse und Berechtigungen der Flugsicherung
• Prüfen von EG-Prüferklärungen für Systeme (Interoperabilität)
• Rechts- und Sicherheitsaufsicht über Flugsicherungsorganisationen, Sicherheitsaufsicht über den Flugwetterdienst im DWD (Deutscher Wetterdienst)
• Fachaufsicht über Flugsicherungsorganisationen, außer dem DWD (hier liegt die Fachaufsicht beim BMVI, LR 21)
• Anlagenschutz (nach § 18a LuftVG)
• Beaufsichtigung der Flugvermessungsdienste
• Frequenzmanagement im Bereich von Flugsicherungsanwendungen
• Leistungsplanung
• Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bei der Festsetzung von Flugsicherungsgebühren
• Festlegung von Flugverfahren
• Verfolgung von Verletzungen der Regeln über das Führen von Luftfahrzeugen
• Verfolgung von Flugregelverstößen und im Falle der Nichteinhaltung von Flugverfahren.