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Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV)

Hauptadresse

DGZ-Ring 12
13086 Berlin, Berlin
Deutschland

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Telefon: 
+49 3018 7030-0
Fax: 
+49 30 187030-1140
E-Mail: 

Liegenschaftsanschriften

Dienstsitz Bad Homburg

Saalburgstraße 155 - 157
61350 Bad Homburg v.d.Höhe, Hessen
Deutschland

Dienstsitz Chemnitz

Annaberger Straße 89
09120 Chemnitz, Sachsen
Deutschland

Dienstsitz Cottbus

Heinrich-Hertz-Straße 2
03044 Cottbus, Brandenburg
Deutschland

Dienstsitz Erfurt

Ludwig-Erhard-Ring 8
99099 Erfurt, Thüringen
Deutschland

Dienstsitz Frankfurt (Oder)

Spitzkrugring 10
15234 Frankfurt (Oder), Brandenburg
Deutschland

Dienstsitz Gera

Comeniusstraße 4
07546 Gera, Thüringen
Deutschland

Dienstsitz Leipzig

Seeburgstraße 5 - 9
04103 Leipzig, Sachsen
Deutschland

Dienstsitz Rostock

Wallstraße 2
18055 Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

Beschreibung

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) wurde im Zuge der Neustrukturierung der Bundesoberbehörden sowie der IT-Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 2006 errichtet. Vorrangiges Ziel war die Zusammenführung der Aufgaben des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) mit denen des Dienstleistungszentrums des Bundesamtes für Finanzen (BfF) in einer neuen Bundesoberbehörde.

Seit dem 1. Januar 2017 gehört das BADV zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Hintergrund des Geschäftsbereichswechsels des BADV war die im Rahmen von Konsolidierungsmaßnahmen des Bundes vorgesehene Konzentration der Dienstleistungsaufgaben beim Bundesverwaltungsamt als zentralem Dienstleister des Bundes. Nunmehr sind diese Aufgaben auf das BVA übergegangen. Die im Dienstleistungsbereich eingesetzten Beschäftigten des BADV wechselten mit ihren jeweiligen Aufgaben zum 1. Juni 2017 ins BVA.

Das BADV ist mit rund 250 Beschäftigten an neun Dienstsitzen tätig.

Im Bereich der offenen Vermögensfragen besteht die Aufgabe des BADV insbesondere in der Wiedergutmachung von verfolgungsbedingten Vermögensverlusten im Zeitraum 1933 bis 1945. Das BADV nimmt darüber hinaus weitere Aufgaben mit Bezug zur Wiedergutmachung von NS-Unrecht wahr wie die Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennungsleistung für Ghettoarbeit und Rentenersatzzuschlag, nach der Richtlinie der Bundesregierung über Übergangsleistungen an hinterbliebene Ehegatten von NS-Opfern und der Bund-Länder-Vereinbarung betreffend den Erhalt der Gräber der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma. Damit leistet das BADV einen wertvollen Beitrag für die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts.

Übergeordnete Behörde

Bundesministerium des Innern

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