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Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV)
Hauptadresse
13086 Berlin, Berlin
Deutschland
- Telefon:
- +49 3018 7030-0
- Fax:
- +49 30 187030-1140
- E-Mail:
- poststelle@badv.bund.de
- Internet:
- www.badv.bund.de
Liegenschaftsanschriften
Dienstsitz Bad Homburg
Saalburgstraße 155 - 15761350 Bad Homburg v.d.Höhe, Hessen
Deutschland
Dienstsitz Chemnitz
Annaberger Straße 8909120 Chemnitz, Sachsen
Deutschland
Dienstsitz Cottbus
Heinrich-Hertz-Straße 203044 Cottbus, Brandenburg
Deutschland
Dienstsitz Erfurt
Ludwig-Erhard-Ring 899099 Erfurt, Thüringen
Deutschland
Dienstsitz Frankfurt (Oder)
Spitzkrugring 1015234 Frankfurt (Oder), Brandenburg
Deutschland
Dienstsitz Gera
Comeniusstraße 407546 Gera, Thüringen
Deutschland
Dienstsitz Leipzig
Seeburgstraße 5 - 904103 Leipzig, Sachsen
Deutschland
Dienstsitz Rostock
Wallstraße 218055 Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland
Beschreibung
Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) wurde im Zuge der Neustrukturierung der Bundesoberbehörden sowie der IT-Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 2006 errichtet. Vorrangiges Ziel war die Zusammenführung der Aufgaben des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) mit denen des Dienstleistungszentrums des Bundesamtes für Finanzen (BfF) in einer neuen Bundesoberbehörde.
Seit dem 1. Januar 2017 gehört das BADV zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Hintergrund des Geschäftsbereichswechsels des BADV war die im Rahmen von Konsolidierungsmaßnahmen des Bundes vorgesehene Konzentration der Dienstleistungsaufgaben beim Bundesverwaltungsamt als zentralem Dienstleister des Bundes. Nunmehr sind diese Aufgaben auf das BVA übergegangen. Die im Dienstleistungsbereich eingesetzten Beschäftigten des BADV wechselten mit ihren jeweiligen Aufgaben zum 1. Juni 2017 ins BVA.
Das BADV ist mit rund 250 Beschäftigten an neun Dienstsitzen tätig.
Im Bereich der offenen Vermögensfragen besteht die Aufgabe des BADV insbesondere in der Wiedergutmachung von verfolgungsbedingten Vermögensverlusten im Zeitraum 1933 bis 1945. Das BADV nimmt darüber hinaus weitere Aufgaben mit Bezug zur Wiedergutmachung von NS-Unrecht wahr wie die Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennungsleistung für Ghettoarbeit und Rentenersatzzuschlag, nach der Richtlinie der Bundesregierung über Übergangsleistungen an hinterbliebene Ehegatten von NS-Opfern und der Bund-Länder-Vereinbarung betreffend den Erhalt der Gräber der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma. Damit leistet das BADV einen wertvollen Beitrag für die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts.