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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Hauptadresse

Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg, Bayern
Deutschland

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Telefon: 
+49 911 179-0
Fax: 
+49 911 179-2123
E-Mail: 

Beschreibung

Aufgaben

Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) erfüllt für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen und Institutionen umfassende Dienstleistungsaufgaben für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Zur Erfüllung dieser Dienstleistungsaufgaben steht bundesweit ein flächendeckendes Netz von Agenturen für Arbeit und Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) zur Verfügung. Wesentliche Aufgaben der BA sind:

  • Förderung der Beschäftigungs- und Erwerbsfähigkeit
  • Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Berufsberatung
  • Arbeitgeberberatung
  • Förderung der Berufsausbildung
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung
  • Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und
  • Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosen- oder Insolvenzgeld.

Die BA ist außerdem Trägerin der Grundsicherung für Arbeitsuchende und erbringt als solche in den gemeinsamen Einrichtungen Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Arbeit, und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

Außerdem unternimmt die BA Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung und führt Arbeitsmarktstatistiken. Ferner zahlt sie - als Familienkasse - das Kindergeld. Ihr sind auch Ordnungsaufgaben zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs übertragen.

Organisatorischer Aufbau der Bundesagentur für Arbeit

Die Organisation der BA umfasst

  • die Zentrale in Nürnberg
  • 10 Regionaldirektionen
  • 156 Agenturen für Arbeit und ca. 591 Dependancen
  • 303 Jobcenter, die von den Agenturen für Arbeit vor Ort mit kreisfreien Städten bzw. Landkreisen gebildet worden sind.

Hinzu kommen die besonderen Dienststellen:

  • Familienkasse
  • Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Bonn
  • Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg
  • Führungsakademie der BA (FBA) in Lauf an der Pegnitz
  • Hochschule der BA in Mannheim und Schwerin - Staatlich anerkannte Fachhochschule für Arbeitsmarktmanagement
  • IT-Systemhaus in Nürnberg - Informationstechnik der BA
  • BA-Service-Haus - Servicedienstleister der BA.

Rechtsform

Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung führt die BA ihre Aufgaben, im Rahmen des für sie geltenden Rechts, eigenverantwortlich durch.

An der Spitze der BA steht der Vorstand. Er besteht aus der Vorsitzenden des Vorstands, Andrea Nahles, und den Mitgliedern des Vorstandes, Daniel Terzenbach, Vanessa Ahuja und Dr. Katrin Krömer. Der Vorstand leitet die BA und führt deren Geschäfte. Er vertritt die BA gerichtlich und außergerichtlich.

Die Zentrale der BA legt die Strategie fest, gestaltet den konzeptionellen und inhaltlichen Rahmen und führt die Regionaldirektionen.

Auf mittlerer Ebene sind die Regionaldirektionen der BA für den Erfolg der regionalen Arbeitsmarktpolitik verantwortlich. Sie setzen die Strategie der BA um. Zur Abstimmung ihrer Aufgaben mit der Arbeitsmarkt-, Struktur- und Wirtschaftspolitik der Länder arbeiten sie eng mit den Landesregierungen zusammen. Die Regionaldirektionen führen die Agenturen für Arbeit.

Auf örtlicher Ebene setzen die Agenturen für Arbeit die Aufgaben der Arbeitslosenversicherung um. Sie gestalten die arbeitsmarktlichen Partnerschaften und die Netzwerkarbeit auf der lokalen Ebene.

In den Jobcentern werden die Aufgaben der beiden Träger der Grundsicherung - Agenturen für Arbeit einerseits und kreisfreie Städte und Landkreise andererseits - wahrgenommen.

Selbstverwaltungsorgane der BA sind der Verwaltungsrat und die Verwaltungsausschüsse bei den Agenturen für Arbeit. Sie überwachen die Arbeit des Vorstandes beziehungsweise der Geschäftsführung der Agenturen für Arbeit und beraten diese in allen Fragen des Arbeitsmarktes. Bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird die BA ohne Selbstverwaltung tätig.

Übergeordnete Behörde

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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