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Spätaussiedleraufnahmeverfahren
Zuständige Behörde: Bundesverwaltungsamt
Beschreibung
Aufnahme von Deutschen und ihren Familienangehörigen aus den Republiken der ehem. Sowjetunion sowie aus den Ländern Ost- und Südosteuropas nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG).