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Online-Antragstellung zur Genehmigung von Ein- und Ausfuhr geschützter Pflanzen- und Tierarten nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen / CITES
Zuständige Behörde: Bundesamt für Naturschutz
Beschreibung
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) wickelt die Genehmigung der Ein- und Ausfuhr geschützter Tiere und Pflanzen nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen ab (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora / CITES). Dies betrifft die Erteilung von Genehmigungen für die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen geschützter Tiere und Pflanzen, Erzeugnissen, die aus geschützten Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden. In dem Projekt wird die medienbruchfreie elektronische Antragstellung realisiert.