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Informationen zur Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen

Zuständige Behörde: Bundesnetzagentur

Beschreibung

An die Stelle der früher notwendigen Zulassung vor dem Inverkehrbringen von Telekommunikationsgeräten ist heute die Konformitätserklärung des Herstellers getreten (CE-Kennzeichnung). Die Webseite bietet Informationen über die Beleihung von benannten Stellen nach EMVG (Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten), Anerkennung von benannten Stellen nach FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) und zuständigen Stellen nach EMVG (Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten), die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen, die Akkreditierung und Personenzulassung sowie Übersichten anerkannter Konformitätsbewertungsstellen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Drittstaaten.

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