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Förderung durch Zulagen für Altersvermögen mittels eines Online-Workflows mit privaten Finanzinstituten (Riester-Rente) und Familienkassen

Zuständige Behörde: Deutsche Rentenversicherung Bund

Beschreibung

Die ZfA steht für eine papierlose Abwicklung der Zulagenprüfung und Auszahlung an den Anbieter der Altersvorsorge. Der Bürger wird nur als Informationsgeber oder Widersprucheinleger in die Dienstleistung einbezogen, da er den Antrag bei dem Anbieter der Altersvorsorge stellt. Die wesentlichen Daten werden hauptsächlich zwischen den Anbietern der Altersvorsorge, Finanzämtern, den Zertifizierungsstellen und der ZfA ausgetauscht.

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