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Elterngeldrechner
Zuständige Behörde: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Beschreibung
Der Elterngeldrechner erlaubt die Berechnung des zu erwartenden Elterngeldes. Dazu müssen in drei Schritten - allgemeine Angaben, Berechnung Nettoeinkommen, Berechnung Erziehungsgeld - die entsprechenden Angaben gemacht werden. Die Plausibilisierung der Eingaben erfolgt interaktiv. Ergebnis ist das voraussichtliche Elterngeld.