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Bestätigung von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
Zuständige Behörde: Bundeszentralamt für Steuern
Beschreibung
Über diese Schnittstelle kann sich ein anfragendes DV-System die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) in einem zur weiteren DV geeigneten Format bestätigen lassen (einfache Bestätigungsabfrage).