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Beglaubigung / Apostille

Zuständige Behörde: Bundesverwaltungsamt

Beschreibung

Endbeglaubigung von deutschen öffentlichen Urkunden zum Zwecke der Legalisation / Erteilung von Apostillen

Das Bundesverwaltungsamt endbeglaubigt Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland und erteilt Apostillen auf Bundesurkunden für die Verwendung in Beitrittsländern des Haager Übereinkommens.

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