Kontakt_Seitenfunktionen
Beglaubigung / Apostille
Zuständige Behörde: Bundesverwaltungsamt
Beschreibung
Endbeglaubigung von deutschen öffentlichen Urkunden zum Zwecke der Legalisation / Erteilung von Apostillen
Das Bundesverwaltungsamt endbeglaubigt Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland und erteilt Apostillen auf Bundesurkunden für die Verwendung in Beitrittsländern des Haager Übereinkommens.