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BAföG (BVA)

Zuständige Behörde: Bundesverwaltungsamt

Beschreibung

Das Bundesverwaltungsamt hat die Aufgabe, Darlehen nach dem BAföG zu verwalten und einzuziehen. Dies beinhaltet die Speicherung und Verarbeitung der von den Studentenwerken gemeldeten Daten über vergebene Darlehen und die Abwicklung ihrer Rückzahlung. Der Darlehenseinzug wird im Bundesverwaltungsamt papierlos durchgeführt, d.h. eingehende Schreiben werden gescannt und in eine elektronische Akte im vom Bundesverwaltungsamt entwickelten Dokumentenmanagement- und Vorgangssystem FAVORIT OfficeFlow übernommen.

Dieses papierlose Verfahren wird seit dem 01.11.2000 durch einen Online-Service bei der Rückzahlung des BAföG-Darlehens ergänzt. Sie können jetzt Ihre Wünsche, Fragen und Anträge zur BAföG-Rückzahlung schnell und zu jeder Tageszeit in die elektronische Bearbeitung einbringen. Das bedeutet mehr Bürgerfreundlichkeit und kürzere Verfahrensdauer durch den Einsatz modernster Technik.

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