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Ausfuhrerstattung für Marktordnungswaren

Zuständige Behörde: Generalzolldirektion

Beschreibung

Ausfuhrerstattungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse erfolgen aufgrund der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation VO (EU) Nr. 1308/2013 und die Handelsregelung für aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren VO (EU) Nr. 510/2014.

Die Details entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Startseite des Zolls zur Ausfuhrerstattung.

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