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Antragsverfahren Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich krankenversicherte Frauen
Zuständige Behörde: Bundesamt für Soziale Sicherung
Beschreibung
Die Beantragung von Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich krankenversicherte Frauen beim Bundesversicherungsamt ist per Internet über eine Online-Anwendung möglich. Innerhalb des Bundesversicherungsamtes wird die Bearbeitung der Anträge durch den Einsatz eines Vorgangsbearbeitungssystems unterstützt.