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Antrag und Anregung auf Indizierung

Zuständige Behörde: Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Beschreibung

Antragsberechtigte und Anregungsberechtigte können Anträge bzw. Anregungen auf Indizierung jugendgefährdender Medien bei der BPjM stellen. Mögliche Medien sind sogenannte Telemedien (Internet-Seiten), Filme, Spiele, Druckerzeugnisse und Tonträger. Bezieht sich der Antrag bzw. die Anregung auf ein Telemedium, kann die Kommunikation vollständig elektronisch abgewickelt werden. Bei den restlichen Medientypen ist das Einsenden des Antragsobjekts per Post allerdings weiterhin notwendig. Im Rahmen eines Antragsverfahrens wird dann über Indizierung oder Ablehnung der Indizierung (Bescheid) entschieden. Bei einer Anregung entscheidet die BPjM zunächst, ob sie von Amts wegen tätig wird. Privatpersonen können keine Anträge bzw. Anregungen stellen. Antrags- bzw. anregungsberechtigt sind Jugendbehörden, andere Behörden wie Polizei oder Zoll sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.

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