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Antrag auf Reiseausweis als Passersatz
Zuständige Behörde: Bundespolizeipräsidium
Beschreibung
Deutschen Staatsbürgern, deren Grenzübertrittsdokumente abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen ein Reiseausweis als Passersatz (RaP) ausgestellt werden. Für Staatsangehörige aus der EU, aus EWR-Staaten und der Schweiz ist die Ausstellung eines Notreiseausweises möglich. Die Dienstleistung unterstützt die Online-Beantragung von Ersatzreisedokumenten kurzfristig vor Reiseantritt.