Einwilligung zur Verarbeitung von Daten für die Webstatistik mittels Zugriff auf das Endgerät

Mit Ihrer Einwilligung verwendet das Bundesverwaltungsamt (BVA) zur Webanalyse den Dienst Matomo. Das BVA wertet mit Matomo die Nutzeraktivität und Zugriffszahlen auf der Webseite service.bund.de zur Webseitenoptimierung aus. Hierzu werden über Javascript Informationen von Ihrem Endgerät ausgelesen und pseudonymisiert von Matomo verarbeitet. Die erhobenen Daten werden nicht mit Dritten geteilt und werden 30 Tage gespeichert. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit über unseren Link "Webanalyse" im Footer mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Weitere Informationen einblenden

OK

bund.de

Kontakt_Seitenfunktionen

Anträge für zeitweise Ausflaggung

Zuständige Behörde: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Beschreibung

Das BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) entscheidet über Anträge für deutsche Handelsschiffe, zeitweise eine ausländische Flagge führen zu dürfen. Der Antrag kann im Internet herunter geladen werden.

Mehr Informationen zur Dienstleistung