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Anträge für zeitweise Ausflaggung
Zuständige Behörde: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Beschreibung
Das BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) entscheidet über Anträge für deutsche Handelsschiffe, zeitweise eine ausländische Flagge führen zu dürfen. Der Antrag kann im Internet herunter geladen werden.