bund.de

Kontakt_Seitenfunktionen

Anträge für zeitweise Ausflaggung

Zuständige Behörde: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Beschreibung

Das BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) entscheidet über Anträge für deutsche Handelsschiffe, zeitweise eine ausländische Flagge führen zu dürfen. Der Antrag kann im Internet herunter geladen werden.

Mehr Informationen zur Dienstleistung