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Anträge für Schiffsvermessung

Zuständige Behörde: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Beschreibung

Das BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) ist zuständig für die Vermessung der Seeschiffe unter deutscher Flagge, die nach international vereinbarten sowie nach nationalen Regeln durchgeführt wird. Das Ergebnis der Vermessung sind Raumgehalte, die im Schiffsmessbrief durch die Brutto- und Nettoraumzahl ausgewiesen werden. Antragsformulare können im Internet herunter geladen werden.

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