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Anträge für Flaggenzertifikate
Zuständige Behörde: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Beschreibung
Das Flaggenzertifikat ist ein amtlicher Ausweis für Seeschiffe bis 15 Meter Rumpflänge, mit dem die Berechtigung zum Führen der Bundesflagge nachgewiesen wird. Das BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) stellt die erforderlichen Dokumente zum Nachweis dieses Rechts aus. Anträge können im Internet gestellt werden.