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Anträge für Aufstellung an Bord und Prüfungen an Bord
Zuständige Behörde: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Beschreibung
Zur Vorbereitung von Schiffsneubauten, bei Umrüstungen, Nachrüstungen, und Rückflaggungen prüft das BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) das Anbringen und Aufstellen von Navigations- und Funkausrüstungen. Weiterhin wird die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Navigations- und Funkausrüstungen an Bord durch das BSH geprüft. Entsprechende Anträge können im Internet gestellt werden.