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bund.de

Kontakt_Seitenfunktionen

Hauptzollamt Gießen (HZA Giessen)

Hauptadresse

Grünberger Straße 100
35394 Gießen, Hessen
Deutschland

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Telefon: 
+49 641 4959-0
E-Mail: 

Internet:
www.zoll.de

Beschreibung

Ein wichtiger Hinweis zur Kraftfahrzeugsteuer: 

die Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) ist im Laufe des ersten Halbjahres 2014 auf den Zoll übergegangen.

Zuständig sind die örtlichen Hauptzollämter.

Wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie örtlich zuständige Hauptzollamt.

Informationen zur örtlichen Zuständigkeit erhalten Sie auf der Seite www.zoll.de

oder bei der zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer:

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de

Bei den hier angegebenen Zeiten handelt es sich auschließlich um die Beratungszeiten der zentralen Auskunft.

Bitte schicken Sie keine Anfragen im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugsteuer an die Redaktion bund.de.

Dem Hauptzollamt Gießen werden übertragen die Zuständigkeiten

  • für die Vollstreckung der Hauptzollämter Darmstadt und Frankfurt am Main
  • für die Vollstreckung und die Erzwingung von Sicherheiten wegen öffentlich-rechtlicher Geld-forderungen der Bundespolizei gegen ausländische Luftverkehrsgesellschaften aller Hauptzollämter bundesweit
  • für die Vollstreckung von Geldforderungen nach dem Luftverkehrsteuergesetz gegen ausländische Luftverkehrs¬unternehmen aller Hauptzollämter bundesweit, wenn
    - die Luftverkehrsunternehmen keinen nach § 8 des Luftverkehrsteuergesetzes zugelassenen steuerlichen Beauftragten benannt haben oder
    - eine Beitreibung der Forderungen bei ihrem steuerlichen Beauftragten erfolglos war
  • die Suchverfahren im Rahmen zollrechtlicher Versandverfahren, einschließlich der Inanspruchnahme von Bürgen in Suchverfahren und der Abgabenerhebung in Suchverfahren,
    - der Hauptzollämter Darmstadt, Frankfurt am Main, Koblenz und Saarbrücken,
    - aller Hauptzollämter bundesweit, wenn das Hauptzollamt Gießen als erstes mit dem Suchverfahren befasst ist
  • die Zollprüfungen, die Präferenzprüfungen und die Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungs-maßnahmen, des Hauptzollamts Frankfurt am Main für die Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main westlich der Flüsse Main und Nidda
  • die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Darmstadt und Frankfurt am Main
  • die Festsetzung und die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzollamts Frankfurt am Main und des Hauptzollamts Darmstadt für den Main-Taunus-Kreis

Leiter:
Johannes Weishaupt, Regierungsdirektor

Amtsbezirk:
Kreisfreie Stadt Kassel; Landkreise Fulda, Gießen, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunuskreis, Kassel, Lahn-Dill- Kreis, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf, Schwalm- Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis, Wetteraukreis; Main-Taunus-Kreis ohne die Städte Flörsheim am Main, Hattersheim am Main und Hochheim am Main

Die Hauptzollämter (HZÄ) als örtliche Behörden bilden die wesentliche Basis der Bundeszollverwaltung. Sie und die ihnen nachgeordneten Zollämter und Zollkommissariate sind für Bürger sowie Wirtschaftbeteiligte erste Ansprechpartner für alle Fragen "rund um den Zoll".

Der organisatorische Aufbau orientiert sich an den von den HZÄ zu erfüllenden Aufgaben. In bis zu 6 Sachgebieten decken die Beschäftigten der HZÄ folgende Arbeitsbereiche ab:

  • Allgemeine Verwaltung

    • u. a. Organisation, Personal, Zahlstelle, sonstige Servicedienste.
  • Zölle und Verbrauchsteuern

    • u. a. Abgabenordnung, Zölle, Verbrauchsteuern, Marktordnungsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Präferenzen, Verbote und Beschränkungen, Rechtsbehelfe, Zahlungsaufschub sowie Bargeldkontrollen und Geldwäsche.
  • Abfertigung und Abrechung

    • u. a. Zollabwicklung (Abrechnung von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, Abrechnung der vereinfachten Verfahren zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr), Nacherhebung und Erstattung, Abfertigung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
  • Prüfungsdienste

    • untergliedert in Außenprüfung und Steueraufsicht, Mobile Kontrollgruppen und Prüfgruppen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung.
  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit

    • Überprüfung von Beschäftigten und Arbeitgebern, Verstöße gegen Ausländer-/Gewerberecht und Steuergesetze.
  • Strafsachen und Bußgeldverfahren

    • Ahndung aufgedeckter Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Zoll- und Verbrauchssteuerrechts, Erlass von Bußgeldbescheiden, Vorbereiten von Strafbefehlen.
  • Vollstreckung und Verwertung

    • Beitreiben von Forderungen, die vom Schuldner nicht freiwillig bezahlt werden durch z. B. Pfändung von Sachen und Grundstücken.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der angegebenen Internetadresse.

Übergeordnete Behörde

Generalzolldirektion

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