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Hauptzollamt Gießen (HZA Giessen)
Hauptadresse
35394 Gießen, Hessen
Deutschland
- Telefon:
- +49 641 4959-0
- E-Mail:
- zoll.bund.de
- Internet:
- www.zoll.de
Beschreibung
Ein wichtiger Hinweis zur Kraftfahrzeugsteuer:
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Dem Hauptzollamt Gießen werden übertragen die Zuständigkeiten
- für die Vollstreckung der Hauptzollämter Darmstadt und Frankfurt am Main
- für die Vollstreckung und die Erzwingung von Sicherheiten wegen öffentlich-rechtlicher Geld-forderungen der Bundespolizei gegen ausländische Luftverkehrsgesellschaften aller Hauptzollämter bundesweit
- für die Vollstreckung von Geldforderungen nach dem Luftverkehrsteuergesetz gegen ausländische Luftverkehrs¬unternehmen aller Hauptzollämter bundesweit, wenn
- die Luftverkehrsunternehmen keinen nach § 8 des Luftverkehrsteuergesetzes zugelassenen steuerlichen Beauftragten benannt haben oder
- eine Beitreibung der Forderungen bei ihrem steuerlichen Beauftragten erfolglos war - die Suchverfahren im Rahmen zollrechtlicher Versandverfahren, einschließlich der Inanspruchnahme von Bürgen in Suchverfahren und der Abgabenerhebung in Suchverfahren,
- der Hauptzollämter Darmstadt, Frankfurt am Main, Koblenz und Saarbrücken,
- aller Hauptzollämter bundesweit, wenn das Hauptzollamt Gießen als erstes mit dem Suchverfahren befasst ist - die Zollprüfungen, die Präferenzprüfungen und die Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungs-maßnahmen, des Hauptzollamts Frankfurt am Main für die Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main westlich der Flüsse Main und Nidda
- die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Darmstadt und Frankfurt am Main
- die Festsetzung und die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzollamts Frankfurt am Main und des Hauptzollamts Darmstadt für den Main-Taunus-Kreis
Leiter:
Johannes Weishaupt, Regierungsdirektor
Amtsbezirk:
Kreisfreie Stadt Kassel; Landkreise Fulda, Gießen, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunuskreis, Kassel, Lahn-Dill- Kreis, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf, Schwalm- Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis, Wetteraukreis; Main-Taunus-Kreis ohne die Städte Flörsheim am Main, Hattersheim am Main und Hochheim am Main
Die Hauptzollämter (HZÄ) als örtliche Behörden bilden die wesentliche Basis der Bundeszollverwaltung. Sie und die ihnen nachgeordneten Zollämter und Zollkommissariate sind für Bürger sowie Wirtschaftbeteiligte erste Ansprechpartner für alle Fragen "rund um den Zoll".
Der organisatorische Aufbau orientiert sich an den von den HZÄ zu erfüllenden Aufgaben. In bis zu 6 Sachgebieten decken die Beschäftigten der HZÄ folgende Arbeitsbereiche ab:
Allgemeine Verwaltung
- u. a. Organisation, Personal, Zahlstelle, sonstige Servicedienste.
Zölle und Verbrauchsteuern
- u. a. Abgabenordnung, Zölle, Verbrauchsteuern, Marktordnungsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Warenursprung und Präferenzen, Verbote und Beschränkungen, Rechtsbehelfe, Zahlungsaufschub sowie Bargeldkontrollen und Geldwäsche.
Abfertigung und Abrechung
- u. a. Zollabwicklung (Abrechnung von Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, Abrechnung der vereinfachten Verfahren zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr), Nacherhebung und Erstattung, Abfertigung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren.
Prüfungsdienste
- untergliedert in Außenprüfung und Steueraufsicht, Mobile Kontrollgruppen und Prüfgruppen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Überprüfung von Beschäftigten und Arbeitgebern, Verstöße gegen Ausländer-/Gewerberecht und Steuergesetze.
Strafsachen und Bußgeldverfahren
- Ahndung aufgedeckter Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Zoll- und Verbrauchssteuerrechts, Erlass von Bußgeldbescheiden, Vorbereiten von Strafbefehlen.
Vollstreckung und Verwertung
- Beitreiben von Forderungen, die vom Schuldner nicht freiwillig bezahlt werden durch z. B. Pfändung von Sachen und Grundstücken.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der angegebenen Internetadresse.