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Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Hauptadresse

Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe, Baden-Württemberg
Deutschland

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+49 721 9101-0
Fax: 
+49 721 9101-382
E-Mail: 

Beschreibung

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist Gericht und Verfassungsorgan zugleich. Es wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten, denen jeweils acht Richterinnen und Richter angehören. Vorsitzende der Senate sind der Präsident bzw. der Vizepräsident. Jeder Senat hat eigene, genau definierte Zuständigkeiten, entscheidet aber immer als „das Bundesverfassungsgericht“. Welcher Senat zuständig ist, ergibt sich aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz und einem vom Plenum - also von allen 16 Richterinnen und Richtern gemeinsam - gefassten Beschluss. In beiden Senaten gibt es mehrere Kammern mit jeweils drei Mitgliedern. Sie entscheiden vor allem die Fälle, die keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung haben – das sind rund 99% der Verfahren.

Die 16 Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt, die abwechselnd auch den Präsidenten und den Vizepräsidenten bestimmen. Für die Wahl ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Mindestens drei Mitglieder jedes Senats müssen aus den obersten Bundesgerichten (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht) stammen, damit ihre besondere richterliche Erfahrung in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einfließen kann.

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