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Bundessozialgericht (BSG)

Hauptadresse

Graf-Bernadotte-Platz 5
34119 Kassel, Hessen
Deutschland

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Telefon: 
+49 561 3107-1
Fax: 
+49 561 3107-475
E-Mail: 

Beschreibung

Das Bundessozialgericht ist nach Art. 95 Abs. 1 GG als oberster Gerichtshof des Bundes höchste Instanz der Sozialgerichtsbarkeit; erstinstanzlich sind die Sozialgerichte und als Berufungsinstanz die Landessozialgerichte tätig. Das Bundessozialgericht entscheidet als Revisionsgericht über Sachgebiete, die zusammengefasst als "Angelegenheiten der sozialen Sicherheit" bezeichnet werden können.

Durch die Entscheidungen des Bundessozialgerichts soll insbesondere eine einheitliche Rechtsanwendung erreicht und eine Fortbildung des Rechts sichergestellt werden. Der Zugang zur Revisionsinstanz erfolgt dementsprechend durch eine Zulassung, die entweder durch die Vorinstanz oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung durch das Bundessozialgericht ausgesprochen wird. Voraussetzung der Zulassung ist, abgesehen von der Geltendmachung eines gerichtlichen Verfahrensfehlers der Vorinstanz, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder das Urteil der Vorinstanz von einer Entscheidung des Bundessozialgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht.

Das Bundessozialgericht hat seinen Sitz in Kassel.

Übergeordnete Behörde

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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