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Bundesrat (BR)

Hauptadresse

Leipziger Straße 3 - 4
10117 Berlin, Berlin
Deutschland

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+49 3018 9100-0
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E-Mail: 

Liegenschaftsanschriften

Dienststelle Bonn

Platz der Vereinten Nationen 9
53113 Bonn, Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Beschreibung

Der Bundesrat (BR) ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan.
Der Bundesrat ist ein Parlament der Länderregierungen. Nur wer in einer Landesregierung Sitz und Stimme hat, kann Mitglied des Bundesrates sein (Artikel 51 Abs. 1 GG). Die Opposition in den einzelnen Ländern hat keine Möglichkeit, sich im Bundesrat unmittelbar Gehör zu verschaffen.

Die Hauptaufgabe des Sekretariats ist es, bei der Vorbereitung und der Durchführung der Sitzungen des Bundesrates und seiner Ausschüsse unterstützend mitzuwirken. Ein besonderer wissenschaftlicher Beratungs- und Hilfsdienst für die Gesetzgebung besteht beim Bundesrat nicht.

Das Grundgesetz beschreibt in Artikel 50 die zentralen Aufgaben des Bundesrates. Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Kein Bundesgesetz kommt zustande, ohne dass der Bundesrat damit befasst war. Viele Gesetze können sogar nur dann in Kraft treten, wenn der Bundesrat ihnen ausdrücklich zustimmt. Welche dies sind, ist abschließend an unterschiedlichen Stellen im Grundgesetz festgelegt.

Der Bundesrat hat neben Bundestag und Bundesregierung zudem ein Initiativrecht in der Gesetzgebung (Artikel 76 Abs. 1 GG-Grundgesetz). Die vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwürfe werden zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Sie kann innerhalb von sechs Wochen - in besonderen Fällen innerhalb von drei oder neun Wochen - eine Stellungnahme dazu abgeben. Danach ist der Gesetzentwurf an den Bundestag weiterzuleiten.

Zu weiteren Aufgaben gehören die Mitwirkung auf Europaebene (im Grundgesetz verankert), Unterrichtungspflicht der Bundesregierung, die Beteiligung des Bundesrates an der innerstaatlichen Willensbildung, die Beteiligung des Bundesrates an der Vertretung nach außen, Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips durch den Bundesrat und parlamentarische Beziehungen sowie die Mitwirkung an der Verwaltung des Bundes.

Weiterhin gehört auch die Wahl der Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts (Artikel 94 Abs. 1 GG) zu den Aufgaben des BR. Darüber hinaus sind ihm in einer Vielzahl von Fällen Mitwirkungsrechte bei der Besetzung von Ämtern, Verwaltungsräten, Beiräten, Fachausschüssen und anderen Gremien eingeräumt.

Im Fall des inneren Notstandes - Naturkatastrophen oder drohende Gefahren für den Bestand eines Landes oder seiner freiheitlich demokratischen Grundordnung - besitzt der Bundesrat vor allem Kontroll- und Abwehrrechte.
Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.

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