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Bundespatentgericht (BPatG)

Hauptadresse

Cincinnatistraße 64
81549 München, Bayern
Deutschland

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Telefon: 
+49 89 69937-0
Fax: 
+49 89 69937-5100
E-Mail: 

Internet:
www.bpatg.de

Beschreibung

Das Bundespatentgericht ist ein Bundesgericht im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Aufgaben des Bundespatentgerichts:

Das Bundespatentgericht wurde am 1. Juli 1961 in München gegründet und gehört zu den größten Bundesgerichten. Es ist zuständig für Entscheidungen über Beschwerden gegen Beschlüsse der Prüfungsstellen und Abteilungen des Deutschen Patent- und Markenamts. Es entscheidet außerdem über Klagen auf Erklärung der Nichtigkeit von deutschen Patenten oder von europäischen Patenten mit Geltung in der Bundesrepublik Deutschland, ferner über Klagen auf Erteilung oder Rücknahme der Zwangslizenz oder wegen Anpassung der durch Urteil festgesetzten Vergütung für eine Zwangslizenz. Schließlich ist das Bundespatentgericht zuständig für die Entscheidung über Beschwerden gegen Beschlüsse der Widerspruchsausschüsse des Bundessortenamts. Nicht in die Zuständigkeit des Bundespatentgerichts fallen hingegen Streitigkeiten wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte; hierfür sind die Zivilgerichte zuständig.

Wie auch das Deutsche Patent- und Markenamt sowie das Bundessortenamt entscheidet das Bundespatentgericht nur darüber, ob ein Schutzrecht (Patent, Marke Gebrauchsmuster, Topographie, Geschmacksmuster, Sortenschutzrecht) gewährt (eingetragen) werden kann oder zu versagen ist. Es kann auch ein gewährtes Schutzrecht durch Löschung oder Nichtigkeitserklärung vernichten. Dagegen hat es keine Zuständigkeit für die Entscheidung über die Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Die entsprechenden Ansprüche auf Unterlassung oder Schadenersatz können nur vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden.

Das Bundespatentgericht leistet seine Aufgaben derzeit in insgesamt 27 Senaten: 6 Nichtigkeitssenate, 1 Juristischer Beschwerdesenat und Nichtigkeitssenat, 12 Technische Beschwerdesenate, 5 Marken-Beschwerdesenate, 1 Marken- und Design-Beschwerdesenat, 1 Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat und 1 Beschwerdesenat für Sortenschutz. Zum 31. Dezember 2017 umfasste die Richterschaft des Bundespatentgerichts insgesamt 104 Mitglieder. Diese Gruppe setzte sich zusammen aus 27 Richterinnen und 77 Richtern, wovon 58 eine technisch-naturwissenschaftliche und 46 eine juristische Ausbildung haben.

Eine einmalige Besonderheit des Bundespatentgerichts im System des deutschen Gerichtsaufbaus besteht darin, dass sich die Richterschaft des Gerichts nicht nur aus Juristen, sondern auch aus Naturwissenschaftlern zusammensetzt. Die Richter mit naturwissenschaftlicher Ausbildung werden technische Richter genannt. Sie sind - wie die rechtskundigen Mitglieder auch - auf Lebenszeit ernannte Berufsrichter mit allen Rechten und Pflichten eines Berufsrichters. Die technischen Richter wirken in allen Verfahren mit, in denen es (auch) um die Eigenschaften einer technischen Erfindung geht, z. B. in den Verfahren über die Erteilung eines Patents oder über eine Nichtigkeitsklage in Patentsachen sowie in den Löschungsverfahren, die sich auf Gebrauchsmuster beziehen. Dagegen sind die erkennenden Senate in allen markenrechtlichen Verfahren ausnahmslos mit rechtskundigen Mitgliedern besetzt.

Übergeordnete Behörde

Bundesministerium der Justiz

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