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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Hauptadresse

Glinkastraße 24
10117 Berlin, Berlin
Deutschland

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Telefon: 
+49 30 20 17 91 30
E-Mail: 

Internet:
www.bmfsfj.de

Liegenschaftsanschriften

Dienstsitz Bonn

Rochusstraße 8 - 10
53123 Bonn, Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Beschreibung

Familie


Das Bundesministerium

  • schafft bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit,
  • stärkt Alleinerziehende und Mehrkindfamilien,
  • entwickelt in der Fläche zivilgesellschaftliche Kooperation für Familienfreundlichkeit: Lokale Bündnisse für Familie sowie Unternehmensprogramm Erfolgsfaktor Familie,
  • setzt sich für eine Reduzierung der Kinderarmut ein,
  • unterstützt Familien mit Migrationshintergrund bei der Orientierung und der Integration in Deutschland,
  • entwickelt quantitative und qualitative Perspektiven für familienunterstützende Dienstleistungen,
  • fördert die Träger der Familienarbeit (Familienbildung, Familienberatung, Familienselbsthilfe, Familienverbände) und unterstützt Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung,
  • verbessert systematisch Kenntnisse über Familienleben in Deutschland als Basis einer nachhaltigen Familienpolitik,
  • gestaltet Familienförderung wirksamer, erfasst systematisch ausgewählte familienbezogene Maßnahmen und Leistungen und führt Wirkungsanalysen durch,
  • entwickelt im Rahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung zusammen mit anderen Ressorts, Ländern, Kommunen, Verbänden, Sozialpartnern und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft Vorschläge und Konzepte zur Gestaltung des demografischen Wandels.

Ältere Menschen


Das Bundesministerium

  • verankert realistische Altersbilder und ein neues Leitbild des aktiven Alters,
  • stärkt die Rolle und die Potenziale älterer Menschen als Arbeitskräfte und Verbraucherinnen und Verbraucher,
    unterstützt ältere Menschen, die ihr Erfahrungswissen in die Gesellschaft einbringen,
  • fördert Seniorenorganisationen, die ältere Menschen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen und bei ihrem Engagement für Generationensolidarität unterstützen,
  • führt Modellprojekte durch zur Förderung eines selbständigen und selbstbestimmten Lebens von älteren Menschen in der Gesellschaft und zur qualitätsvollen Hilfe und Pflege im Alter,
  • fördert im Rahmen der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege auch Maßnahmen zur Sicherung der Fachkräftebasis und Weiterentwicklung der Berufsausbildung,
  • initiiert Maßnahmen zur Ausgestaltung sorgender Gemeinschaften,
  • trägt Sorge für die Stärkung eines gesellschaftlichen Bewusstseins für Ressourcen und Würde von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen im Alter, insbesondere bei Demenz und Behinderung,
  • verbessert die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Beispiel durch das Altenpflegegesetz, das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, das Conterganstiftungsgesetz und die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen,
  • initiiert Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen seniorenpolitischen Handelns angesichts des demografischen Wandels,
  • verhandelt in den Gremien der Vereinten Nationen (beispielsweise zur Umsetzung des Weltaltenplans), des Europarats und der Europäischen Union Fragen des demografischen Wandels und der Nichtdiskriminierung älterer Menschen,
  • unterstützt die internationale, europäische und bilaterale Zusammenarbeit auf Regierungsebene sowie bei Verbänden und Institutionen, die sich für ältere Menschen engagieren.

Gleichstellung


Das Bundesministerium

  • erarbeitet federführend Bundesgesetze zur Durchsetzung der Gleichstellung (zum Beispiel Bundesgleichstellungsgesetz) und nimmt Einfluss auf die Gesetzesvorhaben anderer Bundesministerien, soweit sie Frauen- beziehungsweise Gleichstellungsfragen berühren (zum Beispiel Rentenleistungen für Frauen), entwickelt Programme und Initiativen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Arbeitswelt, Familie, Gesellschaft und Politik sowie zum Abbau von Gewalt gegen Frauen - auch mit Blick auf Frauen und Männer mit Migrationshintergrund und auf Frauen und Männer mit Behinderungen,
  • beauftragt Sachverständige und Sachverständigenkommissionen mit der Erstellung von Bericht (zum Beispiel Erster Gleichstellungsbericht; Bericht zum Unterstützungssystem im Bereich Gewalt gegen Frauen),
  • führt Maßnahmen zur Förderung einer gleichstellungsorientierten Arbeit für/mit Jungen und Männern durch, die dazu dienen, einengende Geschlechterrollen zu überwinden, führt Forschungs- und Modellvorhaben zu gleichstellungspolitischen Fragen und Instrumenten durch, veröffentlicht die Ergebnisse und unterstützt deren bundesweite Umsetzung,
  • fördert und unterstützt den Deutschen Frauenrat und das Bundesforum Männer sowie bundesweite Vernetzungsstellen im Gleichstellungsbereich,
  • stellt Hilfen für Schwangere in Not- und Konfliktlagen zur Verfügung (unter anderem im Rahmen des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt sowie dem Errichtungsgesetz zur Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens") und setzt in Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den gesetzlichen Auftrag zur Vermeidung und Lösung von Schwangerschaftskonflikten um,
  • unterstützt auf Grundlage der Bundesförderrichtlinie gemeinsam mit den Bundesländern ungewollt kinderlose Paare durch Gewährung von zusätzlichen finanziellen Hilfen bei reproduktionsmedizinischen Behandlungen,
  • initiierte die Einrichtung des bundesweiten Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen", führt die entsprechende Fachaufsicht und wird die Evaluation in Auftrag geben,
  • leitet die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gegen Frauen sowie die bundesweite Arbeitsgruppe "Menschenhandel", denen jeweils auch Nichtregierungsorganisationen und Fachberatungsstellen angehören,
  • verhandelt in den Gremien der Europäischen Union, des Europarates und der Vereinten Nationen Gleichstellungsthemen und -initiativen und setzt sich international für die Förderung der Gleichstellung ein.

Kinder und Jugend


Das Bundesministerium

  • unterstützt den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige bis 2014 mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro, und anschließend mit 845 Millionen Euro jährlich, um eine gute Qualität in den Kitas zu sichern,
  • hat den Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung ab dem 1. Lebensjahr eingeführt, der ab dem 1. August 2013 gilt,
  • steht für einen aktiven und wirksamen Kinderschutz und Frühe Hilfen und setzt hierbei auf Prävention und Intervention,
  • steht für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet, insbesondere auch vor sexueller Gewalt und Ausbeutung, und setzt sich für die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet ein,
  • fördert Projekte für Toleranz und Demokratie zur Prävention gegen extremistische Tendenzen bei Kindern und Jugendlichen,
  • ist verantwortlich für das "Kinder- und Jugendhilfegesetz" (SGB VIII) und das Jugendschutzgesetz,
  • ist verantwortlich für die VN-Kinderrechtskonvention und die Erstellung der Staatenberichte zu deren Umsetzung,
  • setzt sich für Umsetzung der Inklusion junger Menschen mit Behinderung ein,
  • nimmt als Querschnittsaufgabe in engem Kontakt zu anderen Bundesressorts, den Ländern und Gemeinden sowie der öffentlichen Jugendhilfe die Interessen von Kindern und Jugendlichen in allen Politikbereichen, vor allem im Bildungs-, Gesundheits- und Arbeitsmarktbereich wahr und entwickelt eine Eigenständige Jugendpolitik mit dem Ziel eine starke Allianz für Jugend aufzubauen,
  • unterstützt und fördert überregionale und bundeszentrale freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe in ihrer Vielfalt von Wertorientierungen, Inhalten, Methoden und Arbeitsformen,
  • fördert benachteiligte junge Menschen und junge Migrantinnen und Migranten durch Verbesserung der Rahmenbedingungen,
  • entwickelt die europäischen Jugendprogramme und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit weiter,
  • beauftragt unabhängige Sachverständige zur Erstellung regelmäßiger Kinder- und Jugendberichte.

Freiwilligendienste


Aufgabe des Bundesministeriums ist die

  • Stärkung freiwilligen Engagements durch den Bundesfreiwilligendienst (BFD) und die Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ),
  • Unterstützung und Ausbau des grenzüberschreitenden Engagements über den Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) und den Anderen Dienst im Ausland (ADiA), sowie der Teilnahme ausländischer Freiwilliger an BFD, FSJ und FÖJ (Incoming),
  • Initiierung und Betreuung von Gesetzgebungsvorhaben sowie Erlass ministerieller Richtlinien und Anordnungen für den Bundesfreiwilligendienst und die Jugendfreiwilligendienste,
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Freiwilligendienste,
  • Fassung von Grundsatz- und Einzelfallentscheidungen zu den Einsatzstellen und Einsatzbereichen im BFD, zu pädagogischer Begleitung in den Freiwilligendiensten sowie zu von den Akteuren der Freiwilligendienste übermittelten Problemstellungen,
  • systematische Erfassung der Wirkungen von Freiwilligendiensten durch Evaluation von BFD und JFD; Förderung von Forschungsvorhaben zum Incoming und zu den Auslandsfreiwilligendiensten; Ressortforschung zu den Freiwilligendiensten,
  • Kostenplanung und -steuerung im Bereich der Freiwilligendienste,
  • Ressortkoordination zu den nationalen und internationalen Freiwilligendiensten,
  • Kooperation mit Ländern, Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtpflege und anderen Spitzenverbänden, der BAG FW sowie anderen Trägern der Freiwilligendienste,
  • die Ausübung der Fach- und Rechtsaufsicht über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) hinsichtlich der Freiwilligendienste.

Engagementpolitik und Wohlfahrtspflege


Das Bundesministerium

  • will die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessern; durch neu konzipierte oder gebündelte Projekte und Maßnahmen und eine besser abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen,
  • überprüft und bewertet in jeder Legislaturperiode mittels eines wissenschaftlichen Berichts den Stand der Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements und der Engagementpolitik, fördert Forschung zu Themen des bürgerschaftlichen Engagements,
  • initiiert und koordiniert Projekte und Modellvorhaben für die Förderung des freiwilligen Engagements und seiner Infrastruktur auch unter Berücksichtigung internationaler Aspekte,
  • initiiert strategische Partnerschaften zum Beispiel mit Stiftungen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • fördert die Arbeit der Wohlfahrtsorganisationen sowie eine Reihe weiterer sozialer Verbände und Einrichtungen auf Bundesebene,
  • fördert das Miteinander und den Austausch der Generationen - mit dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II wurden 450 Häuser gefördert, an denen das Miteinander aktiv gelebt wird.

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