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Bundesfinanzhof (BFH)

Hauptadresse

Ismaninger Straße 109
81675 München, Bayern
Deutschland

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+49 89 9231-0
Fax: 
+49 89 9231-201
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Beschreibung

Der Bundesfinanzhof ist die höchste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit. Er ist einer der gemäß Artikel 95 des Grundgesetzes errichteten fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Er ist die letzte Gerichtsinstanz für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Steuerrechts und des Zollrechts, jedoch nicht für die damit zusammenhängenden Strafverfahren; für sie ist die allgemeine Strafgerichtsbarkeit (letztinstanzlich der Bundesgerichtshof) zuständig.

Aufgabe des Bundesfinanzhofs ist es nicht nur, die Steuergesetze auszulegen und dabei unbestimmte Rechtsbegriffe auszufüllen, sondern auch, das Recht durch folgerichtige Entfaltung des Gesetzeszwecks fortzubilden (§ 11 Absatz 4 der Finanzgerichtsordnung). Überdies hat der Bundesfinanzhof zu prüfen, ob das jeweilige Steuergesetz verfassungsgemäß ist. Hält er ein Steuergesetz für verfassungswidrig, muss er das Verfahren aussetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen (Artikel 100 Abs. 1 des Grundgesetzes).

Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hat oftmals eine erhebliche Breitenwirkung für die Rechtspraxis der Finanzverwaltung und damit erhebliche Auswirkungen auf den Staatshaushalt. Der Bundesfinanzhof entscheidet zwar jeweils nur über die zutreffende Rechtsanwendung in einem konkreten Streit zwischen einer Steuerbürgerin oder einem Steuerbürger und einer Finanzbehörde. Obwohl seine Entscheidungen nur diese Beteiligten binden, sind sie jedoch maßgebend für die Besteuerung auch anderer Steuerbürgerinnen und -bürger, bei denen gleiche oder ähnliche Sachverhalte vorliegen. Denn die in den Urteilen und Beschlüssen des Bundesfinanzhofs formulierten Rechtssätze finden regelmäßig Eingang in die Steuerrichtlinien und in die sonstigen Verwaltungsanweisungen, nach denen sich die Rechtspraxis der Finanzbehörden richtet.

Übergeordnete Behörde

Bundesministerium der Justiz

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